Vermietung
Vermieten in Luxemburg: Die Abschreibung entscheidet, ob überhaupt Steuer anfällt
Mieten unterliegen dem vollen Grenzsteuersatz — doch ein neues Gebäude lässt sich mit 4 Prozent abschreiben, und die Zinsen kennen keine Grenze.

Mieteinkünfte gelten in Luxemburg als gewöhnliche Einkünfte: Sie treten zum Arbeitslohn hinzu und unterliegen dem Grenzsteuersatz — bis zu 42 Prozent vor Solidaritätszuschlag. Tragfähig wird die Vermietung nicht durch den Satz, sondern durch das, was zuvor abgezogen wird: Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie sind ohne jede Höchstgrenze abziehbar, und ein junges Gebäude lässt sich mit 4 Prozent jährlich abschreiben.
Zwischen diesen beiden Positionen führt der fremdfinanzierte Erwerb einer neuen Wohnung in den ersten Jahren regelmäßig zu einem steuerlichen Ergebnis nahe null — oder darunter.
Besteuert wird der Überschuss, nicht die Bruttomiete
Bemessungsgrundlage ist der Netto-Ertrag aus der Vermietung: vereinnahmte Mieten abzüglich der zu ihrer Erzielung aufgewandten Kosten. Wer die Bruttomiete gedanklich versteuert, überschätzt die Belastung durchgängig. Abziehbar sind:
- Schuldzinsen in voller Höhe. Für Zinsen einer vermieteten Immobilie besteht keine Obergrenze — anders als bei den absinkenden Höchstbeträgen für die selbst bewohnte Wohnung.
- Instandhaltung und Reparaturen nach Anfall.
- Gebäudeversicherung.
- Grundsteuer und vergleichbare Abgaben.
- Verwaltungs- und Maklerkosten.
- Die Gebäudeabschreibung — der Posten mit dem größten Gewicht.
Lassen sich die tatsächlichen Kosten nicht belegen, steht ersatzweise ein Pauschbetrag zur Verfügung. In der Praxis schlägt die Belegsammlung die Pauschale nahezu immer, sobald ein Objekt echten Aufwand erfordert.
Der Zinsfehler, der Vermieter am teuersten kommt
Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie gehören nicht unter die Sonderausgaben, wo der gemeinsame Höchstbetrag von 672 Euro für Versicherungsprämien und Privatdarlehenszinsen sie erdrosseln würde. Sie sind in voller Höhe von den Mieteinnahmen abzuziehen, die sie erwirtschaften. Die falsche Zuordnung zählt zu den teuersten Routinefehlern luxemburgischer Steuererklärungen — und sie ist vollständig vermeidbar.
Abschreibung: Der Satz hängt vom Erwerbszeitpunkt ab
Abgeschrieben wird das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Der anwendbare Satz richtet sich nach dem Erwerbsdatum, sodass zwei identische Wohnungen auf demselben Treppenabsatz unterschiedliche Sätze tragen können:
- Erwerb vor 2021: 6 Prozent jährlich bei einem Gebäudealter unter sechs Jahren, sonst 2 Prozent.
- Erwerb 2021 oder 2022: 4 Prozent jährlich bei einem Gebäudealter unter fünf Jahren, sonst 2 Prozent.
- Erwerb ab 2023: 4 Prozent jährlich bei einem Gebäudealter unter fünf Jahren, begrenzt auf höchstens zwei Gebäude, sonst 2 Prozent.
- Investitionen in nachhaltige Energie: 10 Prozent jährlich.
Drei Merkmale sind bedeutsam. Der erhöhte Satz ist befristet: Er gilt nur, solange das Gebäude die Altersgrenze unterschreitet; danach fällt die Abschreibung auf 2 Prozent, und die Steuerlast steigt sprunghaft, obwohl sich an der Immobilie nichts geändert hat. Die für Erwerbe ab 2023 eingeführte Begrenzung auf zwei Gebäude beschränkt den Vorteil bewusst auf kleine Bestände. Und der Satz von 10 Prozent für nachhaltige Energieinvestitionen ist der großzügigste des gesamten Regimes — was genau der politischen Absicht entspricht.
Rechenbeispiel
Eine 2024 für 600.000 Euro erworbene Wohnung, davon 450.000 Euro Gebäude- und 150.000 Euro Bodenwert, vermietet für 2.000 Euro monatlich, finanziert mit 480.000 Euro zu 3,5 Prozent:
- Jahresbruttomiete: 24.000 Euro.
- Schuldzinsen im ersten Jahr rund 16.800 Euro, vollständig abziehbar.
- Abschreibung von 4 Prozent auf den Gebäudewert von 450.000 Euro: 18.000 Euro.
- Versicherung, Grundsteuer, Instandhaltung und Verwaltung, angenommen 2.500 Euro.
- Summe der Abzüge: 37.300 Euro gegenüber 24.000 Euro Mieteinnahmen, mithin ein steuerliches Ergebnis von minus 13.300 Euro.
Dieser Negativbetrag mindert die übrigen Einkünfte des Vermieters — weshalb die fremdfinanzierte Vermietung in Luxemburg als wirksames Steuersparmodell gilt. Bemerkenswert ist das sechste Jahr: Die Abschreibung sinkt beim Satz von 2 Prozent von 18.000 auf 9.000 Euro, während das Darlehen kaum getilgt ist — dieselbe Immobilie beginnt dann, steuerpflichtige Einkünfte zu erzeugen.
Grund und Boden sind nicht abschreibbar
Abgeschrieben wird allein das Gebäude. Der Kaufpreis ist daher zwischen Boden und Bauwerk aufzuteilen, und diese Aufteilung steht nicht zur Disposition — eine unrealistische Zuordnung ist genau jene Position, die eine Veranlagung beanstandet. Da die Bodenwerte in Luxemburg hoch sind, fällt der Gebäudeanteil häufig geringer aus, als Eigentümer erwarten; wer ihn überhöht ansetzt, bläht einen Abzug auf, der später verzinst rückgängig gemacht werden kann.
Was zu den Mieteinnahmen zählt — und was nicht
Vier Sachverhalte führen regelmäßig zu falschen Beträgen in der Erklärung:
- Die Kaution ist keine Einnahme, solange sie lediglich verwahrt wird. Steuerpflichtig wird sie erst, wenn und soweit sie einbehalten oder verrechnet wird, typischerweise gegen Mietrückstände oder Schäden.
- Umgelegte Nebenkosten sind kein Gewinn. Wer einen Vorschuss vereinnahmt und ihn für dieselbe Heizung, Wasserversorgung oder Instandhaltung verausgabt, gleicht Einnahme und Ausgabe aus; der Fehler liegt darin, die Bruttoeinnahme zu erklären und den zugehörigen Aufwand zu vergessen.
- Rückstände werden im Zuflussjahr besteuert, nicht im Fälligkeitsjahr. Zahlt ein Mieter zwei Jahresmieten auf einmal, entsteht in jenem Jahr eine Spitze, die auch die übrigen Einkünfte im Tarif nach oben schieben kann.
- Kosten während eines echten Leerstands — Zinsen, Versicherung, Instandhaltung, solange die Wohnung aktiv angeboten wird — bleiben abziehbar. Eine Lücke zwischen zwei Mietverhältnissen schaltet die Abzüge nicht ab.
Die Registrierung des Mietvertrags
Ein Wohnraummietvertrag muss nicht registriert werden, kann es aber; die Registrierung löst eine anteilige Abgabe von 0,6 Prozent aus. Wird ein Mietvertrag mit Option zur Mehrwertsteuer registriert — was allein für qualifizierte gewerbliche Vermietungen und nicht für Wohnraum in Betracht kommt —, fällt stattdessen eine feste Gebühr von 12 Euro an. Die Registrierung verschafft dem Vertrag ein sicheres Datum und stärkt seine Beweiskraft im Streitfall; darin liegt regelmäßig der Grund, die Abgabe überhaupt zu entrichten.
Möblierte Vermietung und Kurzzeitvermietung
Die möblierte Vermietung verändert die Zusammensetzung der Abzüge, nicht den Grundsatz: Möbel und Einrichtung werden neben dem Gebäude über ihre eigene, kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben. Was die Beurteilung wirklich ändert, sind Umfang und Serviceanteil. Treten hotelähnliche Leistungen hinzu und ist die Tätigkeit betrieblich organisiert, können die Einkünfte in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden — womit die Gewerbesteuer greift und die hier beschriebene Behandlung entfällt.
Soziale Mietverwaltung
Über eine anerkannte Stelle der sozialen Mietverwaltung vermietete Objekte genießen eine deutlich erweiterte Befreiung der Mieteinnahmen, im Gegenzug für eine unter dem Markt liegende Miete und eine längere Bindung. Wem ein sicherer Mieter und geringer Verwaltungsaufwand wichtiger sind als die maximale Rendite, findet den Vergleich nach Steuern erheblich enger, als die Nominalmieten vermuten lassen — die Rechnung lohnt sich, bevor die Option verworfen wird.
Nicht ansässige Vermieter
Mieteinkünfte aus luxemburgischen Immobilien sind unabhängig vom Eigentümer in Luxemburg steuerpflichtig. Die Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen dem Belegenheitsstaat zu; wer in Frankreich, Belgien oder Deutschland ansässig ist und hier vermietet, erklärt hier, die Entlastung erfolgt im Wohnsitzstaat. Die vorstehenden Abzugsregeln gelten unverändert.
Beim Verkauf
Die Abschreibung mindert die Steuer während der Haltedauer; die spätere Veräußerung folgt einem eigenen, an die Haltedauer geknüpften Regime mit einer Spekulationsfrist von fünf Jahren und anschließend dem halben Satz. Die Einzelheiten behandelt unser Beitrag zum Veräußerungsgewinn beim Immobilienverkauf.
Ergänzend: unsere Übersicht der persönlichen Abzüge sowie unsere Berichte zu Immobilienpreisen und zur Wohnungssuche.
Häufig gefragt
- Wie werden Mieteinnahmen in Luxemburg besteuert?
- Die Netto-Mieteinkünfte treten zu den übrigen Einkünften hinzu und unterliegen dem gewöhnlichen progressiven Tarif von bis zu 42 Prozent vor Solidaritätszuschlag. Besteuert wird die vereinnahmte Miete abzüglich der abzugsfähigen Kosten, darunter Schuldzinsen, Instandhaltung, Versicherung, Grundsteuer, Verwaltungskosten und Abschreibung.
- Sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie abziehbar?
- Ja, in voller Höhe und ohne jede Obergrenze. Dies unterscheidet sich von der selbst bewohnten Wohnung, wo absinkende Höchstbeträge von 4.000, dann 3.000 und schließlich 2.000 Euro je Haushaltsmitglied gelten. Zinsen einer vermieteten Immobilie werden von den erzielten Mieteinnahmen abgezogen, nicht als Sonderausgaben.
- Welche Abschreibungssätze gelten für vermietete Immobilien?
- Für ab 2023 erworbene Objekte 4 Prozent jährlich bei einem Gebäudealter unter fünf Jahren, begrenzt auf höchstens zwei Gebäude, sonst 2 Prozent. Bei Erwerb 2021 oder 2022 gelten 4 Prozent unter fünf Jahren und danach 2 Prozent, bei Erwerb vor 2021 6 Prozent unter sechs Jahren und danach 2 Prozent. Nachhaltige Energieinvestitionen werden mit 10 Prozent abgeschrieben.
- Kann der Grund und Boden abgeschrieben werden?
- Nein. Abschreibbar ist allein das Gebäude, weshalb der Kaufpreis zwischen Boden und Bauwerk aufzuteilen ist. Da die Bodenwerte in Luxemburg hoch sind, fällt der Gebäudeanteil oft geringer aus als erwartet, und eine unrealistische Aufteilung wird bei der Veranlagung regelmäßig beanstandet.
- Zahlen Nichtansässige Steuer auf luxemburgische Mieteinnahmen?
- Ja. Mieteinkünfte aus luxemburgischen Immobilien sind unabhängig vom Eigentümer in Luxemburg steuerpflichtig, da die Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen dem Belegenheitsstaat zuweisen. Dieselben Abzugsregeln gelten, die Entlastung erfolgt im Wohnsitzstaat.
- Wird möblierte Vermietung anders besteuert?
- Der Grundsatz bleibt gleich, doch werden Möbel und Einrichtung neben dem Gebäude über ihre eigene, kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben. Treten hotelähnliche Leistungen hinzu und ist die Tätigkeit betrieblich organisiert, können die Einkünfte als gewerblich umqualifiziert werden, womit die Gewerbesteuer greift.
- Warum steigt die Steuerlast nach einigen Jahren?
- Weil der erhöhte Abschreibungssatz befristet ist. Er gilt nur, solange das Gebäude die maßgebliche Altersgrenze unterschreitet; danach sinkt die Abschreibung auf 2 Prozent. Zugleich trägt ein Tilgungsdarlehen fortschreitend weniger Zinsen, sodass beide größten Abzugsposten schrumpfen, während die Miete gleich bleibt.
Quellen
Zum selben Thema
Weitere Berichte von Étude mit denselben Themen-Tags wie dieser Artikel.
Im Trend bei Étude
Geld & Arbeit Arbeitslosengeld in Luxemburg: Wer Anspruch hat und wie viel gezahlt wird
Löhne und Kaufkraft Index Luxemburg: Löhne, Gehälter und Renten seit 1. Juni 2026 um 2,5 Prozent höher
Luxemburger Steuern Steuerklassen in Luxemburg (1, 1a, 2) erklärt: wer in welche fällt
Löhne und Arbeit Mindestlohn in Luxemburg 2026: aktuelle Beträge und nächste Indexprognose



