Staatsfinanzen

Luxemburgs Staat erbt rund 400 Millionen Euro – und finanziert damit die Tripartite-Hilfen

Die Erbschaftsteuer sprang im ersten Halbjahr von 58 auf 493 Millionen Euro, weil das Vermögen eines Verstorbenen ohne Erben an den Staat fiel. Finanzminister Roth nennt die Einnahme zufallsbedingt und nicht wiederholbar – die Mahnungen des IWF zur Schuldenentwicklung gelten weiter.


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Möbel unter weißen Schutztüchern im Salon eines alten Luxemburger Stadthauses
Illustratives, KI-generiertes Bild: Stirbt in Luxemburg jemand ohne Erben, fällt der Nachlass am Ende an den Staat – ein Vermögen von rund 400 Millionen Euro stärkte so die Halbjahresbilanz.Illustration: KI-generiert — Étude

Luxemburgs Finanzminister Gilles Roth (CSV) hat den Finanz- und Haushaltskontrollkommissionen der Abgeordnetenkammer am Montag die Lage der Staatsfinanzen zum 30. Juni vorgelegt – und dabei eine Einnahmeposition bestätigt, die achtmal so hoch ausfiel wie üblich: Die Erbschaftsteuer brachte im ersten Halbjahr 493,1 Millionen Euro ein, nach 57,8 Millionen im Vorjahreszeitraum. Hinter dem Sprung um 435,3 Millionen Euro steht nach übereinstimmenden Berichten von RTL und L'essentiel im Wesentlichen ein einziger Todesfall: Eine Person ohne Erben hinterließ dem Staat ein Vermögen von rund 400 Millionen Euro.

Die politisch entscheidende Verbindung stellte der Minister nach RTL-Angaben selbst her: Die Erbschaft habe geholfen, die Tripartite zu finanzieren. Tatsächlich deckt der Sondereffekt die Kosten des Entlastungspakets, das die Regierung am 8. Juni mit Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart hatte und das die Kammer am 9. Juli verabschiedete, nahezu exakt: 432,5 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 – 180 Millionen in diesem, 252,5 Millionen im kommenden Jahr. Der „Resilienzpak“ umfasst unter anderem den Tankrabatt von fünf Cent je Liter seit dem 1. Juli, Nachlässe von 15 Cent je Kubikmeter Gas und 15 Cent je Liter Heizöl ab August, vier Cent je Kilowattstunde Stromrabatt für Haushalte, einen Steuerkredit im Umfang einer Indextranche sowie ab 2027 ein Netto-Plus von rund 200 Euro monatlich beim Mindestlohn.

Ein Nachlass, den niemand beansprucht

Die Erbschaftsteuer ist in Luxemburgs Haushalt normalerweise eine Randnotiz: Erbschaften in direkter Linie – von Eltern an Kinder – bleiben weitgehend steuerfrei. Anders liegt der Fall, wenn ein Verstorbener weder gesetzliche Erben noch ein Testament hinterlässt. Dann erklärt das Zivilgesetzbuch die Erbschaft für erblos, und der Nachlass fällt am Ende an den Staat; möglich ist auch, dass ein Erblasser den Staat testamentarisch bedenkt. Zur Person des Verstorbenen machte das Finanzministerium keinerlei Angaben – weder Name noch Gemeinde noch Zusammensetzung des Vermögens wurden genannt. In der offiziellen Mitteilung fehlte zunächst sogar jede Erklärung für den Einnahmesprung; das Ministerium kündigte laut Paperjam Klarstellungen an.

Roth selbst bemühte sich, den Glücksfall nicht als Leistung auszugeben: Solche Einnahmen seien „zufallsbedingt und selbstverständlich nicht wiederkehrend“, sagte er vor den Abgeordneten. Als das Paket im Juni geschnürt wurde, hatte der Minister versichert, der Staat verfüge über die nötigen finanziellen Spielräume. Die Halbjahreszahlen zeigen nun, woraus dieser Spielraum zu einem erheblichen Teil bestand.

Einnahmen wachsen – Ausgaben fast ebenso schnell

Auf Kassenbasis nahm der Staat bis Ende Juni 14,3 Milliarden Euro ein, 10,8 Prozent oder 1,4 Milliarden mehr als ein Jahr zuvor und 53 Prozent des beschlossenen Budgets, nach 49,6 Prozent zum selben Zeitpunkt 2025. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung standen Einnahmen des Zentralstaats von 16,18 Milliarden Euro (plus 9 Prozent) Ausgaben von 16,28 Milliarden gegenüber (plus 8,9 Prozent). Das Halbjahresdefizit: 104 Millionen Euro, sieben Millionen weniger als Mitte 2025. Ohne den Erbschaftseffekt läge der Fehlbetrag allerdings, unter sonst gleichen Bedingungen, bei rund einer halben Milliarde – und das Einnahmewachstum deutlich hinter dem der Ausgaben.

Die übrigen Steuerquellen sprudeln durchaus: Die Körperschaftsteuer brachte 2,22 Milliarden Euro (plus 10,1 Prozent), die Mehrwertsteuer 3,07 Milliarden (plus 11,5 Prozent), die Abonnementsteuer auf Investmentfonds 721,1 Millionen (plus 7,7 Prozent) – Zeichen einer robusten Finanzplatz-Konjunktur; die Lohnsteuer legte um 5,8 Prozent zu. Doch die Ausgabenseite hält Schritt: Die öffentlichen Investitionen stiegen um 441 Millionen Euro, die Transfers an Sozialversicherung und Gemeinden um 394 Millionen, die Personalkosten des Staates erreichten 3,8 Milliarden (plus 243 Millionen), der Schuldendienst 199 Millionen (plus 39 Millionen), der Beitrag zum EU-Haushalt wuchs um 134 Millionen.

„Trotz dieser günstigen Lage müssen wir vorsichtig bleiben und die weltweiten Unsicherheiten aufmerksam verfolgen“, sagte Gilles Roth vor den Kommissionen. Die öffentlichen Finanzen seien solide, müssten aber weiter „verantwortungsvoll“ geführt werden.

Der IWF rechnet anders

Erst am 30. Juni hatte der Internationale Währungsfonds seine jährliche Artikel-IV-Prüfung Luxemburgs mit einer ungewöhnlich deutlichen Botschaft abgeschlossen: Das Defizit dürfte auch in diesem Jahr um die zwei Prozent der Wirtschaftsleistung liegen, und die Staatsschuld – Ende Juni 26,5 Milliarden Euro oder 28,3 Prozent des BIP – steuert nach den Projektionen der EU-Kommission 2027 über die 30-Prozent-Grenze, die sich die Regierung selbst gesetzt hat. Der Fonds mahnt eine moderate, aber echte Konsolidierung an. An dieser Arithmetik ändert auch die größte Erbschaft nichts; sie verschiebt sie nur.

Zeit gekauft hat der Zufall gleichwohl – und der Regierung eine unangenehme Sommerdebatte darüber erspart, wie ein Hilfspaket zu bezahlen ist, das die Opposition schon wegen seiner Nähe zur IWF-Warnung kritisiert hatte. Die nächste Bewährungsprobe kommt im Herbst, wenn Roth den Haushaltsentwurf für 2027 einbringt. Der wird aller Voraussicht nach ohne Wohltäter auskommen müssen.

Was geschieht in Luxemburg mit einem Nachlass ohne Erben?
Hinterlässt ein Verstorbener weder gesetzliche Erben noch ein Testament, gilt die Erbschaft als erblos und fällt nach dem Zivilgesetzbuch letztlich an den Staat; ein Erblasser kann den Staat auch testamentarisch bedenken.
Wer war die verstorbene Person?
Das Finanzministerium hat keinerlei Angaben gemacht – weder Name noch Gemeinde noch die Zusammensetzung des rund 400 Millionen Euro schweren Vermögens sind bekannt.
Saniert die Erbschaft Luxemburgs Haushalt?
Nein. Roth selbst nennt solche Einnahmen zufallsbedingt und nicht wiederkehrend; der IWF erwartet weiter ein Defizit von rund zwei Prozent des BIP und eine Schuldenquote, die 2027 die 30-Prozent-Grenze überschreiten dürfte.

Mehr dazu: Chamber Of Deputies, Gilles Roth, Inheritance, Luxembourg Economy, Public Finances, State Budget, Tripartite

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