
Finanzen
Vermietung
Vermieten in Luxemburg: Die Abschreibung entscheidet, ob überhaupt Steuer anfällt
Luxemburg besteuert die Netto-Mieteinkünfte nach dem gewöhnlichen progressiven Tarif. Vermieter ziehen jedoch Schuldzinsen ohne jede Höchstgrenze ab, dazu Instandhaltung und eine Abschreibung von bis zu 4 Prozent jährlich bei jüngeren Gebäuden.