Steuerreform

Luxemburg schafft die Steuerklassen ab — und sichert Ehepaaren 25 Jahre Bestandsschutz zu

Der Gesetzentwurf 8676 verdoppelt den Grundfreibetrag auf 26.650 Euro und führt die Klassen 1, 1a und 2 in einem einzigen Tarif zusammen.


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Leere Besuchertribüne eines Parlamentssaals mit Holzbänken und Messinggeländern im Nachmittagslicht hoher Fenster.
Illustration zum parlamentarischen Verfahren der geplanten luxemburgischen Steuerreform. Das Bild ist KI-generiert und zeigt weder einen realen Saal noch eine reale Sitzung.Illustration: KI-generiert — Étude

Luxemburg will seine Steuerklassen abschaffen. Nach dem am 6. Januar 2026 eingebrachten Gesetzentwurf 8676 soll die vertraute Einteilung in die Klassen 1, 1a und 2 zum 1. Januar 2028 entfallen und einem einheitlichen Tarif — dem Tarif U — weichen, der unabhängig vom Familienstand für jeden Steuerpflichtigen gilt. Der Grundfreibetrag soll sich von 13.230 auf 26.650 Euro verdoppeln, die Zahl der Tarifstufen von 22 auf 10 sinken.

Es ist der tiefste Eingriff in die luxemburgische Einkommensbesteuerung seit einer Generation. Seine politische Brisanz verdichtet sich in einer einzigen Frage: Was geschieht mit den Ehepaaren, die bislang die günstigste Behandlung des Systems genießen?

Funktion und Kritik der geltenden Klassen

Bislang bestimmt der Familienstand die Klasse. Klasse 1 erfasst Alleinstehende, Klasse 1a Alleinerziehende und einen Teil der Rentner, Klasse 2 Ehepaare und eingetragene Partner mit Zusammenveranlagung. In Klasse 2 gilt das Splittingverfahren: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und wieder verdoppelt, wodurch ein erheblicher Teil des Haushaltseinkommens in niedrigere Stufen fällt. Bei Alleinverdienerhaushalten ist der Vorteil beträchtlich.

Der Einwand lautet, dass die Steuerlast damit am Familienstand hängt und nicht an der Leistungsfähigkeit — und dass Zweitverdienende, ganz überwiegend Frauen, benachteiligt werden, weil ihr zusätzliches Einkommen faktisch vom ersten Euro an dem Grenzsteuersatz des Haushalts unterliegt. Die Individualbesteuerung ist die europäische Entwicklungsrichtung; der Entwurf 8676 ist Luxemburgs Schritt in diese Richtung.

Tarif U: ein Tarif für alle

  • Eine einzige Klasse. Jeder Steuerpflichtige unterliegt demselben Tarif, unabhängig vom zivil- oder personenstandsrechtlichen Status.
  • Verdoppelter Grundfreibetrag. 26.650 statt 13.230 Euro — hier konzentriert sich die Entlastung der Alleinstehenden.
  • Zehn statt 22 Tarifstufen. Eine Vereinfachung des heutigen Tarifs, der in zahlreichen kleinen Schritten zwischen 8 und 42 Prozent ansteigt.
  • Automatischer Übergang für die Klassen 1 und 1a. Diese Steuerpflichtigen wechseln ohne eigenes Zutun in den Tarif U und dürfen mit einer sofortigen Entlastung rechnen.

Die Entlastung der Alleinverdienenden ist der eigentliche Zweck des Vorhabens. Die Verdopplung des Freibetrags nimmt einen erheblichen Einkommensteil vollständig aus der Besteuerung heraus; die Steuerpflichtigen der Klasse 1 — gemessen an ihrem Einkommen seit jeher die am stärksten belastete Gruppe des Landes — sind die beabsichtigten Begünstigten.

Tarif T: 25 Jahre Bestandsschutz

Ehepaare mit Klasse 2 verlieren diese nicht. Der Entwurf schafft mit dem Tarif T eine Übergangsregelung, unter der sie ihre bisherige Behandlung 25 Jahre lang — bis 2052 — behalten. Nach der Analyse von KPMG zum Gesetzentwurf dürften gleichwohl rund 85 Prozent der Klasse-2-Steuerpflichtigen unter der Neuregelung besser stehen.

Die Wahl ist nicht endgültig. Nach dem Entwurf in der eingebrachten Fassung gilt:

  • Eine gemeinsame Erklärung zum Wechsel in den Tarif U ist bis zum 30. November 2027 möglich und wirkt ab dem 1. Januar 2028.
  • Ein individueller jährlicher Ausstieg steht bis zum 30. November eines jeden Jahres bis 2051 offen und wirkt jeweils ab dem Folgejahr.
  • Der Schutz bei Tod oder Scheidung verlängert sich von drei auf fünf Jahre und mildert damit den bisherigen Bruch nach dem Ende einer Ehe.

Jeder Haushalt der Klasse 2 steht damit vor einer echten Rechenaufgabe statt vor einer Voreinstellung. Die Antwort hängt daran, wie gleichmäßig sich die Einkommen verteilen: Trägt ein Partner den überwiegenden Teil, bleibt das Splitting wertvoll und der Tarif T dürfte überwiegen. Verdienen beide vergleichbar, kann der zweifach gewährte verdoppelte Freibetrag den Splittingvorteil übertreffen.

Die familienpolitischen Maßnahmen

Der Entwurf ist mehr als eine Tarifreform. Ein familienpolitisches Paket begleitet ihn, teils bereits vor dem Tarif selbst:

  • Ein neuer Freibetrag für Kleinkinder von 5.400 Euro jährlich je Kind unter drei Jahren.
  • Der Abzug für ein nicht im Haushalt lebendes Kind steigt von 5.424 auf 5.928 Euro.
  • Die Steuergutschrift für Alleinerziehende steigt von 3.504 auf 4.008 Euro.
  • Der Pauschbetrag für Kinderbetreuung und Pflege steigt von 5.400 auf 6.000 Euro.
  • Ein Bonus bei gemeinsamem Sorgerecht von bis zu 922,50 Euro je Kind, abschmelzend oberhalb eines Einkommens von 76.600 Euro.
  • Ein Abzug für erwerbstätige Rentner von bis zu 9.000 Euro jährlich für Personen mit Anspruch auf Frühverrentung, die weiterarbeiten.

Zwei Abzugshöchstbeträge steigen ebenfalls: Zinsen auf Privatdarlehen und Versicherungsprämien von 672 auf 900 Euro je Haushaltsmitglied sowie Bausparbeiträge auf 1.500 Euro für die Altersgruppe von 18 bis 40 Jahren und 900 Euro für alle übrigen, jeweils je Haushaltsmitglied.

Familienleistungen und Betreuung ab 2027

Bereits vor der Tarifreform steigt das Kindergeld monatlich um 45 Euro für Kinder unter zwölf und um 60 Euro für ältere Kinder; die Schulanfangszulage erhöht sich um 60 Euro für die Altersgruppe von sechs bis elf und um 90 Euro ab zwölf Jahren. Eine vierte Tranche der Geburtszulage kommt hinzu, für einkommensschwache Haushalte eine gezielte Unterstützung von bis zu 3.000 Euro je Kind und Jahr. Das System der Betreuungsgutscheine wird umgestaltet und soll den Haushalten jährlich rund 79 Millionen Euro ersparen; vorgesehen sind 20 Wochenstunden kostenfreier Tagespflege ab dem ersten Lebensjahr für Familien mit einem Einkommen bis zum 3,5-Fachen des Mindestlohns sowie ein Betreuungsplatz für jedes Kind bis 2030.

Die stille Verwaltungsänderung

Eine Maßnahme betrifft mehr Menschen als jede Tarifstufe: Der Entwurf schafft den Lohnsteuerjahresausgleich — den décompte annuel — ab und ersetzt ihn durch ein fakultatives Veranlagungsverfahren. Für die vielen Arbeitnehmer, deren einziger Kontakt zur Steuerverwaltung eben dieses Formular ist, ändert sich damit der gesamte Weg zur Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer.

Das Ende der kalten Progression

Die Reform greift zugleich das Strukturproblem auf, das die luxemburgische Steuerpolitik seit einem Jahrzehnt bestimmt. Weil die Löhne automatisch an die Inflation angepasst werden, der Tarif jedoch nicht, verschiebt jede Indextranche die Steuerpflichtigen in höhere Stufen, ohne dass die Kaufkraft real stiege. Der Entwurf sieht eine automatische Tarifanpassung vor — nach der entworfenen Systematik jeweils nach drei Indextranchen —, sodass die Korrektur nicht länger von einer politischen Einzelentscheidung abhängt. Die punktuellen Anpassungen um 4 Indexstufen im Jahr 2024 und um 2,5 im Jahr 2025 waren genau jene Eingriffe, die damit zur Routine werden sollen.

Was jetzt zu tun ist

Geltendes Recht ist all dies noch nicht: Der Entwurf 8676 wurde im Januar 2026 eingebracht und muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen; Zahlen können sich bis dahin ändern. Die Fristen sind gleichwohl bereits relevant. Ehepaaren der Klasse 2 bleibt bis zum 30. November 2027 Zeit für eine gemeinsame Erklärung, und diese Entscheidung sollte anhand der tatsächlichen Einkommensverteilung gerechnet und nicht unterstellt werden. Wer in Klasse 1 veranlagt wird, darf ohne eigenes Zutun mit Entlastung rechnen. Und für Menschen vor Ruhestand, Eheschließung oder Trennung ist das fünfjährige Schutzfenster spürbar günstiger als die heutigen drei Jahre.

Was ersetzt wird, erläutert unser Beitrag zu den geltenden Steuerklassen 1, 1a und 2; die bereits wirksamen Maßnahmen behandeln unsere Texte zum Haushalt 2026 und zur Steuergutschrift für Start-up-Investitionen.

Ab wann gilt der einheitliche Steuertarif in Luxemburg?
Nach dem am 6. Januar 2026 eingebrachten Gesetzentwurf 8676 soll der einheitliche Tarif U ab dem 1. Januar 2028 gelten. Der Entwurf muss das parlamentarische Verfahren noch durchlaufen, sodass sich Einzelheiten bis zum Inkrafttreten ändern können.
Was passiert mit der Steuerklasse 2 für Ehepaare?
Ehepaare mit Klasse 2 behalten ihre bisherige Behandlung im Übergangstarif T für 25 Jahre bis 2052. Sie können bis zum 30. November 2027 gemeinsam den Wechsel in den Tarif U erklären oder bis zum 30. November eines jeden Jahres bis 2051 individuell aussteigen, jeweils mit Wirkung ab dem Folgejahr.
Wie hoch wird der Grundfreibetrag nach der Reform?
Der Entwurf verdoppelt den Grundfreibetrag von 13.230 auf 26.650 Euro. Hier konzentriert sich die Entlastung der Alleinstehenden, da die Steuerpflichtigen der Klassen 1 und 1a automatisch in den neuen Tarif wechseln.
Werde ich nach der Reform weniger Steuern zahlen?
Steuerpflichtige der Klassen 1 und 1a dürfen wegen des verdoppelten Grundfreibetrags mit einer sofortigen Entlastung rechnen. Bei Ehepaaren dürften rund 85 Prozent der bisherigen Klasse-2-Fälle besser stehen; entscheidend ist jedoch die Verteilung der Einkommen, denn das Splitting bleibt vorteilhafter, wenn ein Partner den überwiegenden Teil verdient.
Wie viele Tarifstufen hat Luxemburg nach 2028?
Zehn statt bisher 22. Der geltende Tarif steigt in zahlreichen kleinen Schritten zwischen 8 und 42 Prozent an; die Reform fasst diese zu einer kürzeren und einfacheren Progression zusammen.
Was geschieht mit dem Lohnsteuerjahresausgleich?
Der Entwurf schafft den jährlichen Lohnsteuerausgleich ab und ersetzt ihn durch ein fakultatives Veranlagungsverfahren. Für Arbeitnehmer, deren einziger Kontakt zur Steuerverwaltung dieses Formular ist, ändert sich damit der Weg zur Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer vollständig.
Beseitigt die Reform die kalte Progression?
Das ist die Absicht. Da die Löhne automatisch an die Inflation angepasst werden, der Tarif aber historisch nicht, schob jede Indextranche die Steuerpflichtigen ohne realen Zugewinn in höhere Stufen. Der Entwurf sieht eine automatische Tarifanpassung nach jeweils drei Indextranchen vor und ersetzt damit die punktuellen Korrekturen um 4 Indexstufen 2024 und 2,5 im Jahr 2025.

Mehr dazu: Chamber Of Deputies, Families, Income Tax, Luxembourg Tax, Tax Classes, Tax Reform

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