Privatfinanzen

Steuererklärung in Luxemburg: So reichen Sie sie ein

Vom Formular Modell 100 über MyGuichet.lu bis zur Frist am 31. Dezember: Wer in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und wie das geht.


Lesezeit · 3 Min.

Steuererklärung am Laptop an einem Schreibtisch zu Hause, abends, in Luxemburg.
Die luxemburgische Erklärung erfolgt auf Papier oder über MyGuichet.lu.Illustration: KI-generiert — Étude

Luxemburg besteuert die meisten Lohneinkünfte über die Steuerkarte an der Quelle, sodass nicht jeder eine Erklärung abgeben muss. Doch eine grosse Gruppe von Gebietsansässigen und Grenzgängern ist verpflichtet, die Einkommensteuererklärung für natürliche Personen auszufüllen, das sogenannte Modell 100. So läuft das Verfahren 2026 ab.

Wer das Modell 100 abgeben muss

Der Veranlagung und damit der Abgabepflicht unterliegen Sie in mehreren Fällen. Als Gebietsansässiger müssen Sie abgeben, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen 100.000 Euro übersteigt, wenn Sie nicht der Quellensteuer unterliegende Nettoeinkünfte von mehr als 600 Euro beziehen (etwa Mieten oder ausländische Einkünfte) oder wenn Sie mehrere Gehälter oder Renten beziehen, deren Summe 36.000 Euro (Steuerklassen 1 oder 2) bzw. 30.000 Euro (Steuerklasse 1a) übersteigt. Wird die Abgabepflicht durch nicht einbehaltene Einkünfte über 600 Euro ausgelöst, gibt es keine Untergrenze, unterhalb derer Sie von der Abgabe befreit wären.

Nicht Gebietsansässige mit luxemburgischem Lohn über 100.000 Euro müssen ebenfalls abgeben. Andere Nicht-Gebietsansässige können optieren, wie Gebietsansässige besteuert zu werden (steuerliche Gleichstellung), um Abzüge geltend zu machen, sofern mindestens 90 % ihres Welteinkommens in Luxemburg steuerpflichtig sind oder ihr im Ausland steuerpflichtiges Einkommen unter 13.000 Euro bleibt.

Trifft keine dieser Bedingungen zu und sind Sie nur Arbeitnehmer oder Rentner, brauchen Sie in der Regel keine vollständige Erklärung. Sie können stattdessen einen Jahresausgleich beantragen (siehe unten). Wer in welche Steuerklasse fällt, erklärt unser Beitrag zu den [Steuerklassen in Luxemburg](/de/finance/luxembourg-tax-classes); diese sind von der [Steuerkarte](/de/finance/luxembourg-tax-card) zu unterscheiden, die den monatlichen Abzug steuert.

Frist und Formulare

Die Formulare erscheinen zu Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025 läuft das Zeitfenster vom 7. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Grundsätzlich ist die Erklärung bis zum 31. Dezember des Jahres nach dem Steuerjahr abzugeben.

Das Kerndokument ist das Modell 100 (Formular 100 D auf Deutsch, 100 F auf Französisch), das die Administration des contributions directes (ACD) jährlich herausgibt.

Elektronisch oder auf Papier einreichen

Sie haben zwei Wege:

  • Online über MyGuichet.lu — über den elektronischen Assistenten, der Felder vorausfüllt und Sie durch jeden Abschnitt führt, oder durch Hochladen eines ausgefüllten und unterschriebenen PDF. Beides erfordert eine Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einer elektronischen eID-Karte.
  • Auf Papier — das Modell 100 ausdrucken, unterschreiben und an das zuständige Steueramt senden.

Berechtigte gebietsansässige und nicht gebietsansässige Steuerpflichtige können die vollständige Erklärung online über MyGuichet.lu einreichen.

Häufige Abzüge

Die Erklärung senkt Ihre Bemessungsgrundlage. Häufig genutzte Abzüge sind:

  • Zinsen für Hypotheken- und Konsumkredite
  • Versicherungsprämien und Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge
  • Wegekosten (Kilometerpauschale)
  • Kinderbetreuung und Haushaltshilfe
  • Spenden an anerkannte Einrichtungen

Nicht Gebietsansässige erhalten die meisten nur, wenn sie zur Besteuerung als Gebietsansässige optieren. Sammeln Sie die Belege für das ganze Jahr, denn das Steueramt kann sie nachträglich anfordern. Wer online über den elektronischen Assistenten einreicht, kann viele Angaben überprüfen, bevor die Erklärung abgeschickt wird, was Fehler reduziert. Halten Sie Ihre Lohnbescheinigung, Versicherungsbelege und die Kreditbescheinigungen der Bank bereit, bevor Sie beginnen.

Was nach der Abgabe passiert

Das Steueramt prüft Ihre Erklärung und stellt einen Steuerbescheid (bulletin d'impôt) mit Ihrer endgültigen Steuerschuld aus. Wurde im Jahr zu viel einbehalten, erhalten Sie eine Erstattung; war es zu wenig, zahlen Sie den Restbetrag nach. Der Bescheid teilt Ihnen auch mit, ob für künftige Jahre Vorauszahlungen festgesetzt werden.

Wenn Sie nicht abgeben müssen, aber nur zu viel einbehaltene Steuer zurückmöchten, beantragen Sie einen Jahresausgleich mit dem Formular 163 R. Dieses Verfahren kann Ihre Steuer grundsätzlich nicht erhöhen und ist ebenfalls bis zum 31. Dezember des Folgejahres fällig. Beachten Sie: Machen Sie abzugsfähige Kreditzinsen im Zusammenhang mit einer Immobilie geltend, müssen Sie stattdessen das Modell 100 verwenden. Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, hängt es von Ihrer Steuerklasse ab, ob eine gemeinsame oder getrennte Behandlung günstiger ist. Wer unsicher ist, ob er zur Abgabe verpflichtet ist, kann sich an das zuständige Steueramt wenden; eine freiwillige Erklärung kann sich lohnen, wenn hohe abzugsfähige Ausgaben angefallen sind.

Zuletzt geprüft: Juni 2026, auf Grundlage von guichet.public.lu und der Administration des contributions directes.

Welches Formular nutze ich für die luxemburgische Steuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung für natürliche Personen ist das Modell 100 (Formular 100 D auf Deutsch oder 100 F auf Französisch), das die Administration des contributions directes jährlich herausgibt.
Wann ist die Frist im Jahr 2026?
Für das Steuerjahr 2025 kann die Erklärung vom 7. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Grundsätzlich ist sie bis zum 31. Dezember des Jahres nach dem Einkommensjahr fällig.
Müssen alle Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Nein. Bei vielen Arbeitnehmern ist die Steuer durch den Quellensteuerabzug vollständig abgegolten. Ein Modell 100 reichen Sie nur ein, wenn eine Bedingung erfüllt ist, etwa ein steuerpflichtiges Einkommen über 100.000 Euro, nicht einbehaltene Einkünfte über 600 Euro oder mehrere Gehälter über der jeweiligen Schwelle.
Was ist der Jahresausgleich (décompte annuel)?
Ein einfacheres Verfahren auf dem Formular 163 R für Arbeitnehmer und Rentner ohne Abgabepflicht. Es erstattet zu viel einbehaltene Steuer und kann die Steuerschuld grundsätzlich nicht erhöhen.
Kann ich online einreichen?
Ja. Sie nutzen den elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu oder laden ein unterschriebenes PDF hoch, in beiden Fällen mit Authentifizierung über ein LuxTrust-Produkt oder eine eID-Karte. Auch die Abgabe auf Papier per Post ist möglich.
Was erhalte ich nach der Abgabe?
Das Steueramt stellt einen Steuerbescheid (bulletin d'impôt) aus, der Ihre endgültige Steuerschuld, eine etwaige Erstattung oder Nachzahlung sowie mögliche Vorauszahlungen für künftige Jahre zeigt.

Mehr dazu: Deductions, Taxes, Modele 100, Cross Border Workers, Luxembourg, Myguichet, Personal Finance, Income Tax

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