
Steuererklärung in Luxemburg: So reichen Sie sie ein
Viele Gebietsansässige und Grenzgänger müssen eine Einkommensteuererklärung auf dem Modell 100 einreichen. Pflicht ist die Abgabe ab 100.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen, bei nicht einbehaltenen Einkünften über 600 Euro oder bei mehreren Gehältern von zusammen über 36.000 Euro. Für 2025 läuft das Fenster vom 7. April bis 31. Dezember 2026, online über MyGuichet.lu oder auf Papier. Wer nur eine Erstattung möchte, kann einen Jahresausgleich (décompte annuel) beantragen.

