Politik

Luxemburgs Drei-Monats-Frist läuft ab: Weg frei für die entscheidende Verfassungsabstimmung zum Abtreibungsrecht

Ab dem 3. Juni 2026 kann die Abgeordnetenkammer in zweiter und letzter Lesung darüber abstimmen, ob das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Luxemburger Verfassung aufgenommen wird.


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Der leere halbrunde Plenarsaal eines nationalen Parlaments, Reihen leerer Sitze unter förmlichem Licht.
Der leere halbrunde Plenarsaal eines nationalen Parlaments, Reihen leerer Sitze unter förmlichem Licht. — KI-generierte Illustration.KI-generierte Illustration · Étude

Die verfahrensrechtliche Sperrfrist, die Luxemburgs folgenreichste Verfassungsänderung seit Jahren aufgehalten hat, läuft am 3. Juni 2026 ab. Damit ist der Weg frei für die Abgeordnetenkammer, in zweiter und entscheidender Lesung über die Verankerung der Freiheit des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch im Grundgesetz des Landes abzustimmen. Bis zum 1. Juni hatte die Abstimmung noch nicht stattgefunden, ein Ergebnis lag entsprechend nicht vor.

Bestätigen die Abgeordneten die Reform, würde Luxemburg nach Frankreich zum zweiten Land der Welt, das die Freiheit des Zugangs zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (IVG) ausdrücklich in seiner Verfassung festschreibt. Frankreich hatte diesen Schritt 2024 vollzogen.

Wie die Drei-Monats-Regel funktioniert

Luxemburgs Verfassung lässt sich nicht im Eiltempo ändern. Nach Artikel 131 muss jede Revision in zwei aufeinanderfolgenden Abstimmungen angenommen werden, die mindestens drei Monate auseinanderliegen, und jede dieser Abstimmungen erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Stellvertretende Stimmabgaben sind nicht zulässig. Die Abgeordneten müssen also im Plenarsaal anwesend sein, um gezählt zu werden.

Die erste dieser beiden Abstimmungen fand am 3. März 2026 statt. Damals billigten die Abgeordneten eine Revision von Artikel 15 mit 48 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Von den 60 Sitzen der Kammer waren 56 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt. Das Ergebnis lag damit deutlich über der erforderlichen Zweidrittelhürde. Gegen die Reform stimmten die Abgeordneten der ADR sowie Gerard Schockmel von der DP. Paul Galles und Jeff Boonen, beide von der CSV, enthielten sich.

Da die Drei-Monats-Frist mit jener März-Abstimmung zu laufen begann, kann die zweite und endgültige Abstimmung frühestens am 3. Juni erfolgen. Für das Inkrafttreten der Änderung ist erneut eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Was der neue Verfassungstext besagt

Eingebracht wurde die Reform von Marc Baum, Abgeordneter der linken Partei déi Lénk, der den Verfassungsrevisionsvorschlag Nr. 8379 verfasste und als Berichterstatter betreute. Der Vorschlag wurde im Mai 2024 hinterlegt und würde Artikel 15, der die öffentlichen Freiheiten regelt, um einen neuen dritten Absatz ergänzen.

In seinem offiziellen französischen Wortlaut lautet der neue Absatz: „La liberté d'avoir recours à l'interruption volontaire de grossesse est garantie. La loi détermine les conditions dans lesquelles s'exerce cette liberté." Auf Deutsch bedeutet dies dem Bericht von Chronicle.lu zufolge:

Die Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in Anspruch zu nehmen, ist gewährleistet. Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen diese Freiheit ausgeübt wird.

Baum versteht die Änderung als mehr als nur symbolisch. Er bezeichnete sie, wie L'essentiel zitiert, als „signal fort pour l'autodétermination des femmes" – ein starkes Signal für die Selbstbestimmung der Frauen.

Eine Abstimmung über das Prinzip

An der konkreten Rechtslage im Alltag würde die Reform nichts ändern. Der Schwangerschaftsabbruch ist in Luxemburg in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bereits legal, und der neue Text überlässt es weiterhin der einfachen Gesetzgebung, die Bedingungen für die Ausübung der gewährleisteten Freiheit festzulegen. Die Verfassungsänderung würde diese Freiheit jedoch im Grundgesetz verankern und sie damit dem Zugriff einer einfachen parlamentarischen Mehrheit entziehen.

In der ersten Lesung scheiterte ein Antrag, die Änderung einer landesweiten Volksabstimmung zu unterwerfen, mit 6 Ja-Stimmen gegen 45 Nein-Stimmen. Mit diesem überwundenen verfahrensrechtlichen Hindernis und der nun ablaufenden Drei-Monats-Frist kehrt die entscheidende Frage zurück ins Plenum.

Der von International IDEA veröffentlichten Analyse von ConstitutionNet zufolge wäre die Reform eine bemerkenswerte Ergänzung des Katalogs jener Freiheiten, die im Großherzogtum auf Verfassungsebene geschützt sind.

Wann kann die entscheidende Abstimmung frühestens stattfinden?
Frühestens am 3. Juni 2026. Nach Artikel 131 der Verfassung müssen zwei Abstimmungen mindestens drei Monate auseinanderliegen; die erste fand am 3. März 2026 statt. Bis zum 1. Juni 2026 hatte die zweite Abstimmung noch nicht stattgefunden.
Was würde sich durch die Verfassungsänderung konkret ändern?
An der Rechtslage im Alltag würde sich nichts ändern: Der Schwangerschaftsabbruch ist in Luxemburg in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bereits legal. Die Reform würde diese Freiheit jedoch im Grundgesetz verankern und sie dem Zugriff einer einfachen parlamentarischen Mehrheit entziehen.
Wer hat die Reform eingebracht?
Der Abgeordnete Marc Baum von der linken Partei déi Lénk, der den Verfassungsrevisionsvorschlag Nr. 8379 verfasste und als Berichterstatter betreute. Der Vorschlag wurde im Mai 2024 hinterlegt.
Welche Mehrheit ist für die Annahme nötig?
Eine Zweidrittelmehrheit in jeder der beiden Abstimmungen. Die erste Lesung erreichte diese Hürde mit 48 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen; eine zweite Zweidrittelmehrheit ist für das Inkrafttreten erforderlich.

Mehr dazu: Abortion, Article 15, Womens Rights, Luxembourg Politics, Marc Baum, Constitution, Chamber Of Deputies, Dei Lenk

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