
Luxemburgs Drei-Monats-Frist läuft ab: Weg frei für die entscheidende Verfassungsabstimmung zum Abtreibungsrecht
Am 3. Juni 2026 endet die verfassungsrechtliche Wartefrist für Luxemburgs Abtreibungsreform. Damit ist der Weg frei für die zweite und entscheidende Abstimmung in der Abgeordnetenkammer. Das Großherzogtum könnte nach Frankreich das zweite Land werden, das die Freiheit des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich in seiner Verfassung verankert. Die erste Lesung passierte am 3. März mit 48 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
