Arbeitsrecht
Arbeitslosigkeit von Grenzgängern: Was sich bei der ADEM ändern könnte
Eine europäische Harmonisierung könnte Luxemburg für bestimmte arbeitslose Grenzgänger sechs Monate zuständig machen.

Der ADEM-Bericht 2025 zeigt eine große rechtliche und administrative Herausforderung für Grenzgänger. Laut RTL könnte eine europäische Harmonisierung der Sozialsysteme Luxemburg für bestimmte arbeitslose Grenzgänger zuständig machen.
Die beschriebene Regel betrifft Grenzgänger, die mindestens 26 Wochen im Großherzogtum gearbeitet haben. Sie würden sechs Monate lang Arbeitslosengeld direkt aus Luxemburg erhalten und von der ADEM betreut.
Für Luxemburg ist das besonders relevant, weil der Arbeitsmarkt stark grenzüberschreitend geprägt ist. RTL nennt einen Anteil von etwa 47% Grenzgängern am Arbeitsmarkt.
Die ADEM steht bereits unter Druck. 2025 waren mehr als 42.000 Arbeitssuchende registriert, 25% mehr als 2022; bei Nichtansässigen betrug der Anstieg 70%. Gleichzeitig zahlte die Agentur 455 Millionen Euro an Leistungen aus.
Für Betroffene werden Anspruchsvoraussetzungen, Zahlungsfristen, Anmeldung und Abstimmung mit Diensten im Wohnsitzland entscheidend. Arbeitsverträge, Kündigungsunterlagen und Beschäftigungsnachweise aus Luxemburg sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Häufig gefragt
- Wer wäre betroffen?
- Grenzgänger mit mindestens 26 Wochen Arbeit in Luxemburg.
- Wie lange wäre Luxemburg zuständig?
- Die Berichte nennen sechs Monate.
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