Luftrecht
Drohnenverbot in Luxemburg: Was die Einschränkung im Mai 2026 bedeutet
Die temporäre Sperrzone gilt vom Boden bis 120 Meter, mit Ausnahmen für Polizei, Militär, Rettung und medizinische Flüge.

Luxemburg hat ein temporäres Drohnenverbot für ein definiertes geografisches Gebiet erlassen. Es gilt vom 16. Mai um 16.00 Uhr bis zum 17. Mai um 06.00 Uhr. Die Zone trägt die Bezeichnung EL-UAS-TEVT-2026-01.
Die vertikale Begrenzung reicht vom Boden bis 120 Meter. Das Reglement nennt außerdem präzise Koordinaten, weshalb Drohnenpiloten nicht nach Gefühl fliegen sollten.
Ausgenommen sind bestimmte Einsätze im öffentlichen Interesse: Militär, Polizei, Zoll, Verkehrsüberwachung und Verfolgungen, Suche und Rettung, medizinische Flüge, Evakuierungen und Brandbekämpfung.
Für Hobby-Piloten zeigt der Fall: Drohnenregeln können in Luxemburg kurzfristig durch Sicherheits- oder Veranstaltungsgründe ergänzt werden. Vor jedem Flug sollten aktuelle Beschränkungen geprüft werden.
Die Regelung zeigt zugleich, dass Luxemburg gezielte UAS-Zonen nutzt. Entscheidend sind deshalb die offiziellen Koordinaten und Zeiten, nicht nur die allgemeinen Drohnenregeln.
Häufig gefragt
- Wann gilt das Verbot?
- Vom 16. Mai 16.00 Uhr bis 17. Mai 06.00 Uhr.
- Sind Rettungsdienste ausgenommen?
- Ja, bestimmte Einsätze im öffentlichen Interesse sind ausgenommen.
Quellen
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