Globale Gesundheit

Das Pandemieabkommen ist beschlossen. Der schwierigste Teil wird noch verhandelt

Das WHO-Abkommen ist noch nicht in Kraft. Sein sensibelster Anhang zu Erregerzugang und Vorteilsausgleich entscheidet, ob ärmere Länder beim nächsten Mal schneller Impfstoffe, Tests und Medikamente erhalten.


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Delegierte bei einer ruhigen internationalen Gesundheitskonferenz mit unscharfen Ländernamensschildern
Das WHO-Pandemieabkommen wurde in Genf angenommen, doch der Anhang zum Vorteilsausgleich muss noch verhandelt werden.AI-generated image: OpenAI / Etude

Die Welt hat nun ein Pandemieabkommen auf dem Papier. Sie hat aber noch keinen vollständig funktionsfähigen Pandemiekompromiss. Dieser Unterschied ist wichtig: Die Weltgesundheitsversammlung nahm das WHO-Pandemieabkommen am 20. Mai 2025 an, doch zur Unterzeichnung soll es erst geöffnet werden, wenn ein gesonderter Anhang zum Zugang zu Krankheitserregern und zum Vorteilsausgleich ausgehandelt ist. Dieser Mechanismus heißt PABS.

Das Abkommen reagiert auf eine Schwäche, die COVID-19 offengelegt hat. Wenn ein gefährlicher Erreger auftaucht, müssen Proben und genetische Sequenzdaten schnell geteilt werden. Die Impfstoffe, Tests und Behandlungen, die daraus entstehen, kamen jedoch oft langsam und ungleich verteilt an. Laut WHO beruht der Text auf Prävention, Vorbereitung, Reaktion, Gerechtigkeit, Solidarität und nationaler Souveränität.

PABS ist der Angelpunkt. Staaten und Labore sollen Erreger mit Pandemiepotenzial rasch für Zwecke der öffentlichen Gesundheit teilen, während die Vorteile daraus ebenfalls schnell und gerecht verteilt werden. PAHO/WHO zufolge hat die angenommene Resolution eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe gestartet, die diesen Anhang verhandeln soll. Hersteller, die am PABS-System teilnehmen, sollen WHO einen schnellen Zugriff auf ein Ziel von 20 Prozent ihrer laufenden Produktion sicherer und wirksamer Impfstoffe, Therapeutika und Diagnostika ermöglichen.

Deshalb ist der offene Anhang politisch ebenso heikel wie technisch. Länder, die Ausbrüche früh erkennen, wollen nicht nach dem Teilen von Proben am Ende der Versorgungskette stehen. Pharmaunternehmen wollen praktikable Pflichten. Reiche Länder wollen Tempo und Rechtssicherheit. Länder mit niedrigerem Einkommen wollen, dass die Lehre aus der Impfstoffungleichheit als Regel festgeschrieben wird.

Das Abkommen enthält zugleich eine klare Souveränitätsgrenze. WHO und PAHO erklären, dass es dem WHO-Sekretariat keine Befugnis gibt, Lockdowns, Impfpflichten, Reiseverbote oder Änderungen nationaler Gesetze anzuordnen. Die Umsetzung bleibt Sache der Staaten. In Kraft tritt das Abkommen 30 Tage nach 60 Ratifikationen, sobald der PABS-Anhang angenommen ist.

Für Europa ist das keine abstrakte Debatte. Schnellere Warnungen, belastbarere Lieferketten und klarere Regeln für den Zugang in Notlagen betreffen Krankenhäuser, Grenzen, Zivilschutz und die Life-Sciences-Branche. Luxemburg ist klein, steckt aber in EU-Beschaffung, Schengen-Mobilität und grenzüberschreitenden Gesundheitsnetzen. Die nächste Verhandlung entscheidet, ob COVID-19-Erinnerung zu rechtlichen Pflichten wird.

Ist das WHO-Pandemieabkommen schon in Kraft?
Nein. Erst muss der PABS-Anhang angenommen werden. Danach können Staaten unterzeichnen und ratifizieren; in Kraft tritt es 30 Tage nach 60 Ratifikationen.
Was bedeutet PABS?
PABS steht für Pathogen Access and Benefit Sharing: schneller Erreger- und Datenaustausch plus gerechter Zugang zu Impfstoffen, Tests und Behandlungen.
Kann die WHO damit Lockdowns verhängen?
Nein. Die WHO erklärt ausdrücklich, dass das Abkommen ihr diese Befugnis nicht gibt.

Mehr dazu: Pandemic Agreement, International Law, Who, Global Health, Public Health

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