Ferienarbeit
Sommerjob für Studierende: Luxemburgs 346-Stunden-Regel - und eine offene Steuerfrage
Vor den Sommerferien sind Vertrag, ITM-Meldung und Lohnabrechnung entscheidend - insbesondere weil online zwei unterschiedliche Steuergrenzen genannt werden.

Mit den nahenden Sommerferien beginnt für viele Jugendliche und Studierende in Luxemburg die Suche nach einem bezahlten Ferienjob. Das Modell ist bewusst einfach angelegt, aber nicht formlos: Berechtigt sind Personen ab 15 Jahren, die ihren 27. Geburtstag noch nicht erreicht haben und regulär in Vollzeit an einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind. Auch wer die Einschreibung vor weniger als vier Monaten beendet hat, kann erfasst sein.
Die wichtigste Grenze lautet: Innerhalb eines Kalenderjahres darf eine Beschäftigung während der Schulferien insgesamt höchstens zwei Monate oder 346 Stunden dauern. Mehrere Einsätze bei einem oder mehreren Arbeitgebern heben diese Obergrenze nicht auf. Guichet.lu, die Arbeitnehmerkammer CSL und ein Arbeitgeber-Hinweis von Securex führen dieselbe Begrenzung an.
Ohne schriftlichen Vertrag droht ein CDI
Für den Ferienjob gilt kein gewöhnlicher Arbeitsvertrag, sondern ein besonderer Beschäftigungsvertrag. Er muss individuell und schriftlich spätestens am ersten Arbeitstag geschlossen werden. Eine Kopie erhält die beschäftigte Person, eine bleibt beim Arbeitgeber; eine weitere Kopie muss der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Tätigkeit an die Arbeitsinspektion ITM schicken. Dies kann elektronisch über MyGuichet.lu erfolgen.
Die Formvorschrift hat Gewicht: Wird der Vertrag nicht schriftlich oder verspätet abgeschlossen, wird die Beziehung nach den veröffentlichten Regeln automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber, die junge Aushilfen kurzfristig einsetzen, müssen die Dokumentation daher vor dem Arbeitsbeginn erledigen.
Der Vertrag sollte Identität und Adresse beider Seiten, Beginn und Ende, Arbeitsort, Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung und Zahlungstermin festhalten. Die betrieblichen Arbeitsbedingungen gelten grundsätzlich auch für Schüler und Studierende; der normale Anspruch auf 26 Tage bezahlten Jahresurlaub gehört in diesem besonderen Ferienmodell jedoch nicht dazu.
Lohn und Sozialversicherung
Die Mindestvergütung hängt vom Alter und vom geltenden sozialen Mindestlohn ab. Für Studierende ab 18 Jahren gilt im Ferienmodell grundsätzlich ein Mindestniveau von 80 Prozent des unqualifizierten sozialen Mindestlohns. Da dieser Betrag durch Indexierung steigen kann, sollten beide Seiten den am ersten Arbeitstag gültigen Wert prüfen und nicht mit veralteten Beträgen rechnen.
Auch sozialversicherungsrechtlich ist der Vertrag besonders: Nach Guichet wird die beschäftigte Person nur für die Unfallversicherung angemeldet. Der Arbeitgeber trägt die Unfallversicherung; Beiträge zur Kranken- und Altersversicherung fallen für den Schüler oder Studenten im Rahmen dieses Ferienvertrags nicht an. Ein Job außerhalb der Schulferien kann anderen Regeln unterliegen.
Wer mehrere kurze Einsätze im Sommer übernimmt, sollte seine Verträge und die tatsächlich geleisteten Stunden selbst aufbewahren. Die Obergrenze gilt für das Kalenderjahr und nicht nur je Arbeitgeber. Ein Einsatz im Juli und ein weiterer im August müssen deshalb zusammengerechnet werden.
Steuerbefreiung: publizierte Angaben passen nicht zusammen
Bei der Lohnsteuer gibt es derzeit eine Unklarheit, die vor der ersten Abrechnung geklärt werden sollte. Die englische Bürgerseite von Guichet.lu, aktualisiert am 13. Februar 2026, nennt für eine vom Arbeitgeber beantragbare Befreiung von der Quellensteuer eine Lohnobergrenze von 18 Euro je Stunde. Die französische Information der CSL, zuletzt am 9. März 2026 aktualisiert, nennt ebenfalls 18 Euro.
Die deutschsprachige Arbeitgeberseite von Guichet.lu wird in der aktuellen Indexierung zum selben Thema hingegen mit einer Grenze von 16 Euro je Stunde angezeigt. Da es hierbei unmittelbar um steuerkonforme Lohnabrechnung geht, veröffentlicht Étude keine der beiden Zahlen als abschließend verbindlich. Ein Arbeitgeber, der die Befreiung anwenden möchte, sollte vorab bei der Steuerverwaltung ACD oder bei der ITM die aktuell geltende Schwelle bestätigen lassen.
Für die Sommerabrechnung 2026 gilt: Die Steuerbefreiungsgrenze vor ihrer Anwendung behördlich bestätigen lassen, weil öffentlich zugängliche Hinweise sowohl 18 als auch 16 Euro je Stunde nennen.
Étude-Abgleich von Guichet.lu und CSL, 25. Mai 2026
Checkliste vor dem ersten Arbeitstag
- Alter und Studienstatus prüfen: mindestens 15 und noch nicht 27 Jahre alt, Vollzeitstudium oder Ende der Einschreibung vor weniger als vier Monaten.
- Alle Ferienjobs im Jahr 2026 gegen die Grenze von zwei Monaten oder 346 Stunden rechnen.
- Den schriftlichen Vertrag spätestens bei Arbeitsbeginn unterschreiben.
- Die ITM-Kopie innerhalb von sieben Tagen übermitteln.
- Den aktuellen Mindestlohn und eine mögliche Steuerbefreiung vor der Lohnabrechnung verifizieren.
Der Ferienvertrag ist zudem nicht automatisch die richtige Form für eine regelmäßige Tätigkeit während des Semesters. Wer nach der Ferienzeit weiterarbeiten möchte, sollte prüfen lassen, welcher Vertrag und welche Sozial- und Steuerregeln dann gelten.
Ein Ferienjob bleibt für viele ein unkomplizierter Einstieg in das Arbeitsleben. Unkompliziert bedeutet aber nicht ungeregelt. Wer die Stundengrenze beachtet, den Vertrag rechtzeitig erstellt und die offene Steuerfrage sauber klärt, vermeidet Streit zu einem Zeitpunkt, an dem der Sommerjob eigentlich Erfahrung und Einkommen bringen soll.
Häufig gefragt
- Wie lange darf ein Studentenjob in den Ferien in Luxemburg dauern?
- Maximal zwei Monate oder 346 Stunden im selben Kalenderjahr.
- Braucht ein Ferienjob einen schriftlichen Vertrag?
- Ja. Er muss spätestens am ersten Arbeitstag abgeschlossen werden; eine Kopie muss innerhalb von sieben Tagen an die ITM.
- Welche Steuergrenze gilt für den Ferienjob 2026?
- Öffentlich zugängliche Hinweise nennen derzeit widersprüchlich 18 und 16 Euro pro Stunde. Die geltende Schwelle sollte vor Anwendung bei ACD oder ITM bestätigt werden.
Quellen
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