Familie & Beruf
Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub in Luxemburg: Ihre Rechte erklaert
Wie lange dauert jeder Urlaub, wer zahlt Ihr Einkommen und wann mussen Sie den Antrag stellen? Ein klarer Leitfaden zu Luxemburgs drei gesetzlichen Familienurlauben.

Luxemburg bietet eine der grosszuegigsten Familienurlaubsregelungen Europas, doch die drei Systeme funktionieren unterschiedlich und werden von verschiedenen Einrichtungen gezahlt. Wer Dauer, Fristen und Schutz im Voraus kennt, vermeidet den Verlust von Anspruechen.
Mutterschaftsurlaub: 20 Wochen, gezahlt von der CNS
Der Mutterschaftsurlaub (conge de maternite) dauert insgesamt 20 Wochen: 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 12 Wochen nach der tatsaechlichen Geburt. Kommt das Kind frueher, werden die nicht genommenen vorgeburtlichen Tage nach der Geburt angehaengt, jedoch nie ueber 20 Wochen hinaus. Kommt das Kind spaeter, wird der vorgeburtliche Urlaub bis zum tatsaechlichen Geburtsdatum verlaengert, ohne die 12 nachgeburtlichen Wochen zu kuerzen.
Waehrend des Mutterschaftsurlaubs zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht. Stattdessen zahlt die Gesundheitskasse (CNS) ein Mutterschaftsgeld (indemnite pecuniaire de maternite) auf Basis Ihres hoechsten Gehalts der drei Monate vor dem Urlaub, gedeckelt zwischen dem sozialen Mindestlohn und dem Fuenffachen des sozialen Mindestlohns. Ab Beginn der Schwangerschaft und waehrend des gesamten Urlaubs gilt Kuendigungsschutz.
Vaterschafts- und Mitelternurlaub: 10 Tage
Der zweite Elternteil hat bei Geburt oder Adoption Anspruch auf 10 Tage Urlaub (conge de paternite). Dies gilt fuer Vaeter und fuer jede Person, die rechtlich als zweiter Elternteil anerkannt ist, ob Arbeitnehmer, Auszubildender oder Selbststaendiger.
Die 10 Tage sind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt zu nehmen. Sie muessen Ihren Arbeitgeber zwei Monate im Voraus schriftlich informieren. Die ersten 16 Stunden traegt der Arbeitgeber; den Rest erstattet der Staat auf Antrag des Arbeitgebers ueber MyGuichet.lu. Bei Mehrlingsgeburten gilt der Anspruch pro Kind.
Elternurlaub: 4 oder 6 Monate je Elternteil, gezahlt von der CAE
Der Elternurlaub (conge parental) ist von den beiden vorgenannten getrennt. Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf einen Elternurlaub; der Anspruch ist persoenlich und nicht uebertragbar.
Fuer eine Vollzeitkraft kann der Elternurlaub genommen werden als:
- Vollzeit fuer 4 oder 6 Monate;
- Teilzeit zu 50 % ueber 8 oder 12 Monate (Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich);
- Aufgeteilt in vier Bloecke von je einem Monat oder ein bis zwei Tage pro Woche, verteilt ueber hoechstens 20 Monate (Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich).
Der erste Elternurlaub muss unmittelbar nach dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub beginnen; wird er dann nicht genommen, verfaellt er. Der zweite Elternurlaub kann jederzeit vor dem 6. Geburtstag des Kindes (12. bei Adoption) genommen werden.
Waehrend des Elternurlaubs zahlt die Zukunftskasse (CAE) einen monatlichen Einkommensersatz, gedeckelt auf 5/3 des sozialen Mindestlohns und nie darunter. Zum 30. April 2025 liegt das Vollzeitgeld zwischen 2.703,74 EUR und 4.506,23 EUR pro Monat. Teilzeit- und Aufteilungsmodelle werden anteilig gezahlt.
Wann beantragen und wie Ihr Arbeitsplatz geschuetzt ist
Die Fristen sind streng. Fuer den ersten Elternurlaub informieren Sie Ihren Arbeitgeber mindestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs. Fuer den zweiten gilt eine Frist von mindestens 4 Monaten vor dem geplanten Beginn. Der Kuendigungsschutz beginnt 2 Monate und 1 Tag vor dem ersten Urlaub (bzw. 4 Monate und 1 Tag vor dem zweiten) und endet mit dem Urlaub.
Antraege auf das Elternurlaubsgeld gehen an die CAE, die allein fuer die Bewilligung zustaendig ist. Die CAE bietet einen Online-Rechner zur Schaetzung Ihres monatlichen Bruttobetrags und stellt die offiziellen Antragsvordrucke bereit. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig und vollstaendig ein, damit die Auszahlung nicht verzoegert wird.
Das Wichtigste in Kuerze
Mutterschaftsurlaub (20 Wochen, CNS), Vaterschaftsurlaub (10 Tage, staatlich erstattet) und Elternurlaub (4 oder 6 Monate, CAE) lassen sich kombinieren: Ein Elternteil kann den Mutterschaftsurlaub direkt in einen ersten Elternurlaub uebergehen lassen. Beantragen Sie fruehzeitig, halten Sie die schriftlichen Fristen ein und nutzen Sie den offiziellen CAE-Rechner, bevor Sie sich auf ein Modell festlegen.
Zuletzt geprueft: Juni 2026. Betraege und Regeln beruhen auf offiziellen Quellen (guichet.public.lu, CAE, CNS) und koennen sich aendern. Pruefen Sie aktuelle Betraege und Fristen stets auf den offiziellen Portalen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Häufig gefragt
- Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in Luxemburg?
- Der Mutterschaftsurlaub dauert insgesamt 20 Wochen: 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 12 Wochen nach der tatsaechlichen Geburt.
- Wer zahlt mein Einkommen waehrend des Mutterschaftsurlaubs?
- Die Gesundheitskasse (CNS) zahlt ein Mutterschaftsgeld auf Basis Ihres hoechsten Gehalts der drei Monate vor dem Urlaub, gedeckelt zwischen dem sozialen Mindestlohn und dem Fuenffachen davon. Der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt.
- Wie viele Tage Vaterschaftsurlaub kann der zweite Elternteil nehmen?
- Der Vaterschafts- bzw. Mitelternurlaub umfasst 10 Tage, die innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt zu nehmen sind. Der Arbeitgeber ist zwei Monate im Voraus schriftlich zu informieren; der Staat erstattet den Urlaub ueber die ersten 16 Stunden hinaus.
- Wie lange dauert der Elternurlaub und wer zahlt ihn?
- Jeder Elternteil hat Anspruch auf 4 oder 6 Monate in Vollzeit (oder Teilzeit ueber 8 oder 12 Monate oder ein Aufteilungsmodell). Die Zukunftskasse (CAE) zahlt ein monatliches Geld, in Vollzeit zwischen 2.703,74 EUR und 4.506,23 EUR zum 30. April 2025.
- Wann muss ich den Elternurlaub beantragen?
- Fuer den ersten Elternurlaub informieren Sie Ihren Arbeitgeber mindestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs. Fuer den zweiten gilt eine Frist von mindestens 4 Monaten. Der erste Urlaub muss unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub beginnen, sonst verfaellt er.
- Bin ich waehrend dieser Urlaube vor Kuendigung geschuetzt?
- Ja. Der Kuendigungsschutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft waehrend des Mutterschaftsurlaubs sowie ab 2 Monaten und 1 Tag (erster) bzw. 4 Monaten und 1 Tag (zweiter) vor dem Elternurlaub bis zu dessen Ende.
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