Sozialpolitik
Luxemburg plant ab 2027 bis zu 60 Euro mehr Kindergeld im Monat
Der Gesetzentwurf erfasst mehr als 200.000 Kinder, erhöht das Schulanfangsgeld und setzt ein EuGH-Urteil für Grenzgängerfamilien um.

Die geplante Erhöhung der Luxemburger Familienzulage wird zu einem dauerhaften Ausgabenposten von mehr als 200 Millionen Euro im Jahr. Der am Montag im zuständigen Parlamentsausschuss behandelte Gesetzentwurf 8746 sieht vom 1. Januar 2027 an einen monatlichen Aufschlag von 45 Euro je Kind vor. Für Kinder ab zwölf Jahren steigt zusätzlich die Alterszulage um 15 Euro. In dieser Altersgruppe beträgt die angekündigte Verbesserung damit insgesamt 60 Euro.
Anders als bei einer einmaligen Kaufkraftprämie wird die gesetzliche Berechnungsgrundlage angehoben. Die höheren Beträge nehmen somit auch an künftigen Indexanpassungen teil. Seit Juni 2026 zahlt die Zukunftskeess einen monatlichen Grundbetrag von 315,04 Euro. Hinzu kommen derzeit 23,81 Euro für Kinder zwischen sechs und elf Jahren sowie 59,44 Euro ab zwölf Jahren.
Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Familienausschuss stießen die zentralen Erhöhungen jedoch auch bei der Opposition grundsätzlich auf Zustimmung. Nach der Finanzplanung werden 2027 allein über die laufenden Zahlungen 206.737 Kinder von der Erhöhung des Grundbetrags erfasst. Weitere 91.164 Kinder sind bei sogenannten Differenzzahlungen berücksichtigt, die häufig grenzüberschreitende Leistungsfälle betreffen.
Mehr Grundsicherung gegen höhere Kinderkosten
Die Regierung begründet das Paket mit den Referenzbudgets des Statistikamts STATEC. Danach lagen die direkten monatlichen Kosten für ein Kind im zweiten Halbjahr 2025 je nach Altersgruppe zwischen 365 und 698 Euro. Besonders groß ist die Lücke bei Jugendlichen. Für Kinder ab zwölf Jahren beziffert der Gesetzentwurf den ungedeckten Bedarf nach Familien- und Schulzulage auf monatlich 246 Euro.
Neben dem allgemeinen Kindergeld soll deshalb ein einkommensabhängiger Baustein eingeführt werden. Haushalte mit niedrigen Einkommen können nach dem nationalen Armutsbekämpfungsplan jährlich 300 Euro für ein vier- oder fünfjähriges Kind, 1.000 Euro für Sechs- bis Elfjährige und bis zu 3.000 Euro für schulpflichtige Kinder ab zwölf Jahren erhalten. Diese Leistung gehört zum geplanten Complément de vie chère und wird in einem eigenen Gesetz geregelt.
Die Hilfe soll mit wachsendem Einkommen schrittweise abschmelzen. Nach Angaben von Familienminister Max Hahn bleibt ein reduzierter Anspruch bis zu einem Einkommen bestehen, das 40% über der regulären Obergrenze liegt. Damit soll verhindert werden, dass bereits ein geringfügig höherer Verdienst zum vollständigen Verlust der Unterstützung führt.
„Die angekündigten Maßnahmen setzen zentrale Ziele der Regierung um: eine Stärkung der Kaufkraft aller Bürger, eine bessere Berücksichtigung der Vielfalt familiärer Lebensformen und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt durch einen ambitionierten Kampf gegen das Armutsrisiko, insbesondere die Kinderarmut“, erklärte Premierminister Luc Frieden bei der Vorstellung des Pakets im Januar.
Schulanfangsgeld steigt erstmals im August 2027
Auch das jährlich ausgezahlte Schulanfangsgeld wird angehoben. Für Kinder von sechs bis elf Jahren sind 60 Euro zusätzlich vorgesehen, für Jugendliche ab zwölf Jahren 90 Euro. Nach den dem Ausschuss vorgelegten Beträgen steigen die Zahlungen im August 2027 damit auf 175 beziehungsweise 325 Euro. Wer bereits Familienzulage bezieht, erhält diese Leistung grundsätzlich automatisch.
LSAP-Abgeordnete kritisierten den späten Beginn: Nach einer Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer hätte die Erhöhung bereits zur Rentrée 2026 greifen können. Hahn verwies dagegen auf die notwendige Festlegung eines Stichtags. Die Leistungen sollten ein Jahr vor der für 2028 vorgesehenen Steuerreform verbessert werden.
Der Entwurf stellt außerdem die automatische Indexierung des Schulanfangsgelds, der besonderen Zusatzleistung für Kinder mit erheblicher Behinderung und der Geburtszulage wieder her. Damit bleibt deren realer Wert nicht dauerhaft auf einem nominalen Betrag stehen, wenn der Index steigt.
Mehr als 200 Millionen Euro ab dem ersten Volljahr
Für 2027 veranschlagt die finanzielle Begleitaufstellung Mehrkosten von 166,4 Millionen Euro. Im Jahr 2028 steigen sie auf 205,7 Millionen Euro, weil dann ein vollständiges Leistungsjahr sowie nachlaufende Differenzzahlungen für das zweite Halbjahr 2027 verbucht werden. Für 2029 sind 211,2 Millionen Euro, für 2030 bereits 217,3 Millionen Euro vorgesehen.
Vom Mehrbedarf 2027 entfallen 111,6 Millionen Euro auf die laufende Erhöhung um 45 Euro und 15 Millionen Euro auf den zusätzlichen Altersaufschlag. Differenzzahlungen schlagen mit zusammen 28 Millionen Euro zu Buche. Die höheren Schulanfangszulagen kosten im ersten Jahr weitere 11,8 Millionen Euro. Erstellt wurden die Schätzungen von der Generalinspektion der sozialen Sicherheit.
EuGH-Urteil verändert die Regeln für Stiefkinder
Eine zweite, für Grenzgänger relevante Änderung folgt aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Dezember 2025 in der Rechtssache C-296/24. Es betrifft die Frage, wann ein in Luxemburg versicherter Arbeitnehmer für das Kind seines Ehe- oder eingetragenen Partners als unterhaltspflichtig gilt.
Nach der neuen Formulierung begründet ein überwiegend gemeinsamer Haushalt die Vermutung, dass der Arbeitnehmer zum Unterhalt des Kindes beiträgt. Fehlt ein gemeinsamer Wohnsitz, darf der tatsächliche Beitrag mit anderen Beweismitteln nachgewiesen werden. Unterhaltszahlungen eines biologischen oder adoptiven Elternteils schließen den Anspruch nicht automatisch aus.
Die Regel ist für Patchworkfamilien in Frankreich, Belgien und Deutschland von praktischer Bedeutung. Sie beseitigt nicht jede Einzelfallprüfung, soll das Luxemburger Recht aber an die unionsrechtliche Gleichbehandlung von Arbeitnehmern anpassen. Entscheidend wird nun sein, dass das Parlament beide Teile der Reform rechtzeitig abschließt: die breite Erhöhung, die bestehende Zahlungen nutzt, und die gezielte Hilfe, bei der verständliche Einkommensregeln und ein einfacher Antrag über ihre tatsächliche Wirkung entscheiden.
Häufig gefragt
- Ist die Erhöhung bereits endgültig beschlossen?
- Nein. Der Entwurf 8746 wurde im Familienausschuss beraten, muss das parlamentarische Verfahren aber noch vollständig durchlaufen.
- Wann sollen die höheren Leistungen ausgezahlt werden?
- Die monatliche Erhöhung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Das höhere Schulanfangsgeld soll erstmals im August 2027 fließen.
- Wie hoch fällt die monatliche Verbesserung aus?
- Vorgesehen sind 45 Euro je Kind. Ab zwölf Jahren erhöht sich zugleich die Alterszulage um 15 Euro, sodass der Gesamtzuwachs 60 Euro beträgt.
- Was ändert sich für Grenzgängerfamilien?
- Der Entwurf präzisiert nach einem EuGH-Urteil, wie Arbeitnehmer ihren Unterhaltsbeitrag für das Kind ihres Partners nachweisen können.
Quellen
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