
Luxemburg
Ferienarbeit
Sommerjob für Studierende: Luxemburgs 346-Stunden-Regel - und eine offene Steuerfrage
Wer in den Schulferien in Luxemburg als Schüler oder Student arbeitet, darf im Kalenderjahr höchstens zwei Monate oder 346 Stunden beschäftigt werden. Bei der Grenze für die Steuerbefreiung widersprechen sich veröffentlichte Hinweise.