Sozialversicherung
Luxemburgs Ärzteverband lehnt die neue CNS-Konvention weiter ab
Die AMMD bindet ihre Unterschrift an politische Reformen. Ende Oktober läuft die bestehende Vereinbarung aus.

Das monatelange Verfahren hat einen Vertragstext hervorgebracht, aber keine Unterschrift der Ärzte und Zahnärzte. Die AMMD lehnt die neue Konvention mit der Gesundheitskasse CNS weiterhin ab. Damit nähert sich Luxemburg dem Ende der geltenden Vereinbarung, ohne dass deren Nachfolge einvernehmlich geregelt wäre.
Für Patienten ist das zunächst keine Nachricht über gestrichene Leistungen. Bis Ende Oktober gelten die bestehenden Tarife, Abrechnungswege und Erstattungsregeln weiter. Politisch ist die Absage dennoch einschneidend: Sie macht es wahrscheinlicher, dass die Regierung den künftigen Rahmen nicht mit den Berufsvertretern vereinbart, sondern durch eine großherzogliche Verordnung festsetzt.
Von der Kündigung zur Schlichtung
Die Konvention setzt die Vorgaben des Sozialversicherungsrechts im medizinischen Alltag um. Sie verpflichtet Ärzte und Zahnärzte zur Anwendung der nationalen Nomenklatur und ordnet das Verhältnis zwischen Leistungserbringern, Versicherten und CNS. Ihre Ursprünge reichen bis 1993; der Text wurde seither mehrfach angepasst, zuletzt durch einen 2024 unterzeichneten Nachtrag.
Am 30. Oktober 2025 kündigte die AMMD die beiden Konventionen formell per Einschreiben. Das Gesetz lässt die Bestimmungen danach zwölf Monate weitergelten. Dieser Schutzmechanismus verhindert einen abrupten Bruch, setzt den Beteiligten aber zugleich eine klare Grenze: Ende Oktober 2026 endet die Übergangszeit.
Seit Dezember fanden sechs Verhandlungsrunden statt. Im März waren die Gespräche über neue Texte abgeschlossen; der CNS-Verwaltungsrat billigte sie und legte sie der AMMD vor. Der Verband verweigerte die Unterschrift, weil seine Forderungen nach weitergehenden gesetzlichen und politischen Änderungen nicht Bestandteil dieser Vereinbarung seien. Darauf folgte das gesetzlich vorgesehene Schlichtungsverfahren, dessen Frist Mitte August ausläuft.
Der Konflikt liegt neben dem Vertragstext
Die AMMD fordert Änderungen am Sozialversicherungsgesetzbuch, eine neue Finanzierung medizinischer Infrastruktur außerhalb der Krankenhäuser, mehr Einfluss auf die Governance der CNS und eine andere Bewertung ärztlicher Leistungen. Zudem sollen mehr ambulante Eingriffe in Praxen möglich sein. Der Verband argumentiert, moderne Behandlungen gelangten zu langsam in die erstattungsfähige Nomenklatur und die geltenden Tarife deckten reale Kosten nicht immer ab.
Die Regierung bestreitet nicht, dass ambulante Versorgung ausgebaut werden muss. Zusätzliche Standorte und Außenstellen für leichtere Eingriffe, etwa in Dermatologie und Augenheilkunde, wurden bereits gesetzlich ermöglicht. Strittig bleibt, wie solche Angebote zugelassen und finanziert werden, wer sie betreiben darf und ob Ärzte einzelne Leistungen außerhalb des allgemein verbindlichen Systems anbieten können.
Premierminister Luc Frieden hat die rote Linie der Regierung in einem Gespräch mit d’Lëtzebuerger Land ausdrücklich benannt:
Es bleibt dabei, dass jeder beim Arzt dasselbe bezahlt. Das ist eine Grenze, die alle Akteure in diesem System respektieren müssen.
Premierminister Luc Frieden, Juli 2026
Gewerkschaften und Vertreter der Opposition sehen in einer Lockerung des Pflichtkonventionnements das Risiko unterschiedlicher Preise und damit einer medizinischen Versorgung nach Zahlungsfähigkeit. Die AMMD weist den Vorwurf einer Zweiklassenmedizin zurück und erklärt, sie wolle das solidarische Grundmodell erhalten, brauche dafür aber bessere gesetzliche und finanzielle Bedingungen.
Die Versorgung läuft weiter
Eine abgelehnte Konvention beendet weder den Versicherungsschutz noch die Erstattung laufender Behandlungen. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist bleibt alles beim bisherigen Verfahren. Für die Zeit danach hat die Regierung angekündigt, Rechtssicherheit, Kontinuität der Versorgung und Stabilität durch eine Verordnung zu gewährleisten, falls keine Unterschrift zustande kommt.
Eine solche Lösung kann die geltenden Tarife und zentralen Regeln sichern. Sie ersetzt jedoch nicht vollständig die politische Akzeptanz eines ausgehandelten Vertrages. Detailfragen zur Abrechnung, zu digitalen Zahlungsverfahren und zur künftigen Zusammenarbeit zwischen CNS und Ärzteschaft müssten weiterhin belastbar geregelt werden.
Zusätzlich erschwert die finanzielle Lage der CNS jeden Kompromiss. Für 2026 werden Ausgaben der Kranken- und Mutterschaftsversicherung von 5,189 Milliarden Euro und Einnahmen von 5,062 Milliarden Euro erwartet. Daraus ergibt sich ein prognostiziertes Defizit von 126,5 Millionen Euro. Nach den derzeitigen Projektionen könnte die Reserve Ende 2027 unter die gesetzliche Untergrenze von zehn Prozent der laufenden Ausgaben fallen.
Im September muss die Regierung entscheiden
Luc Frieden hatte bereits im Juli erklärt, nach dem Ende der Schlichtung könne im September eine Regierungsentscheidung notwendig werden. Dann ist zu klären, welche Vertragsbestimmungen in eine Verordnung übernommen werden und welche Forderungen der AMMD nur durch eigenständige Gesetze behandelt werden können.
Für Versicherte lautet die nüchterne Bilanz: Arztbesuche müssen nicht verschoben werden, und bis Ende Oktober gelten dieselben Regeln. Offen ist nicht, ob es im November überhaupt ein öffentliches Erstattungssystem gibt, sondern ob dieses auf einer gemeinsam unterschriebenen Konvention oder auf staatlich gesetzten Bestimmungen beruht. Genau darin liegt die Tragweite der aktuellen Weigerung.
Häufig gefragt
- Ändert sich für Patienten sofort etwas?
- Nein. Bis Ende Oktober 2026 bleiben die geltenden Tarife, Abrechnungswege und Erstattungsregeln in Kraft.
- Warum unterschreibt die AMMD nicht?
- Sie verlangt zusätzlich Änderungen des Sozialversicherungsrechts, neue Regeln für ambulante Versorgung, Infrastrukturfinanzierung, CNS-Governance und Arzttarife.
- Was geschieht ohne Einigung?
- Die Regierung kann die erforderlichen Regeln nach Ablauf der Konvention durch eine großherzogliche Verordnung festlegen.
Quellen
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