Großregion
Warum Luxemburg Arbeitslosengeld für Grenzgänger zahlen könnte
Neue EU-Regeln könnten das Land der letzten Beschäftigung für volle Leistungen zuständig machen.

Luxemburgs Grenzgängermodell steht vor einer möglichen sozialpolitischen Zäsur. RTL Today berichtet, dass nach künftigen EU-Regeln das Land der letzten Beschäftigung für Arbeitslosenleistungen zuständig werden soll.
Bislang beteiligt sich Luxemburg nur teilweise und für eine Anfangsphase an Leistungen für bestimmte arbeitslose Grenzgänger. Künftig könnte Luxemburg die volle Verantwortung tragen, wenn die letzte Beschäftigung im Großherzogtum lag und die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Die Größenordnung ist erheblich, weil rund 220.000 Grenzgänger in Luxemburg arbeiten. Arbeitsminister Marc Spautz sagte laut RTL Today, die endgültigen Kosten seien kaum vorhersehbar; bei stabiler Arbeitslosigkeit könne es um etwa 200 Millionen Euro gehen.
Luxemburg soll wegen seiner besonderen Betroffenheit eine siebenjährige Übergangsfrist erhalten. Trotzdem müssten bilaterale Abkommen mit Frankreich, Belgien und Deutschland verhandelt, ADEM personell verstärkt und Verfahren stärker digitalisiert werden.
Für Suchende ist die Kernfrage klar: Zahlt bei Arbeitslosigkeit das Wohnsitzland oder das Beschäftigungsland? Diese Antwort betrifft Grenzgänger, Arbeitgeber und Verwaltungen in der gesamten Großregion.
Häufig gefragt
- Müsste Luxemburg für Grenzgänger zahlen?
- Nach der berichteten EU-Regel ja, wenn die letzte Beschäftigung in Luxemburg lag und die Bedingungen erfüllt sind.
- Wie teuer könnte es werden?
- Marc Spautz nannte laut RTL Today etwa 200 Millionen Euro bei stabiler Arbeitslosigkeit.
- Gibt es eine Übergangsfrist?
- Ja, RTL Today berichtet über sieben Jahre für Luxemburg.
Quellen
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