
Luxemburg zahlt künftig das Arbeitslosengeld seiner Grenzgänger
Künftig zahlt Luxemburg das Arbeitslosengeld an Grenzgänger aus Frankreich, Belgien und Deutschland, sobald diese 22 Wochen ununterbrochen versichert waren. Die Reform der EU-Verordnung 883/2004 kostet das Großherzogtum laut Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) rund 200 Millionen Euro jährlich. Luxemburg erstritt eine Übergangsfrist von fünf bis sieben Jahren, stimmte dem Text aber nicht zu.




