Finanzaufsicht
Luxemburg passt Finanzgesetze an EU-Listing-Act und Benchmark-Regeln an
Der am 15. Mai gebilligte Entwurf betrifft Marktmissbrauch, Prospekte, Referenzwerte und die Umsetzung europäischer Finanzregeln.

Der Luxemburger Regierungsrat hat am 15. Mai 2026 einen Gesetzentwurf gebilligt, der für Emittenten, Banken, Fonds, Kanzleien und Compliance-Abteilungen relevant ist. Geändert werden sollen vier nationale Texte: das Gesetz von 2016 über Marktmissbrauch, das Gesetz von 2018 über Referenzwerte, das Gesetz von 2019 über Wertpapierprospekte und das Gesetz von 2019 zur Operationalisierung europäischer Finanzdienstleistungsregeln.
Der erste europäische Bezugspunkt ist die Verordnung (EU) 2024/2809 aus dem Listing-Act-Paket. Sie soll die Kapitalmärkte der EU für Unternehmen attraktiver machen und kleinen sowie mittleren Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern. Für Luxemburg bedeutet das Anpassungen rund um Prospekte, Marktmissbrauchsregeln und Markttransparenz.
Der zweite Bezugspunkt ist die Verordnung (EU) 2025/914 vom 7. Mai 2025. Sie verändert den Anwendungsbereich der Benchmark-Regeln, die Nutzung von Referenzwerten aus Drittstaaten in der Union sowie bestimmte Informationspflichten. Referenzwerte stecken in Krediten, Fonds, strukturierten Produkten und Bewertungsmodellen.
Die Regierungsmitteilung nennt noch keine Projektnummer und keinen detaillierten parlamentarischen Zeitplan. Das praktische Signal ist trotzdem deutlich: Luxemburg verbindet seine nationalen Vorschriften mit EU-Reformen, die bestimmte Kapitalmarkt- und Benchmark-Pflichten verschlanken sollen, ohne die zentralen Verhaltensregeln aufzugeben.
Wichtig ist die Rollenverteilung. EU-Verordnungen gelten direkt, doch nationales Recht regelt häufig zuständige Behörden, Verfahren, Sanktionen und operative Details. Genau deshalb kann ein kurzer Punkt im Regierungsrat für den Finanzplatz spürbare Compliance-Folgen haben.
Häufig gefragt
- Was hat Luxemburg beschlossen?
- Einen Entwurf zur Anpassung mehrerer Finanzgesetze an EU-Regeln.
- Welche EU-Regeln sind gemeint?
- Die Verordnungen (EU) 2024/2809 und 2025/914.
- Wer ist betroffen?
- Emittenten, Finanzunternehmen, Compliance-Teams, Juristen, Prüfer und Berater.
Quellen
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