Frankreich · Wahl 2027
Pariser Berufungsgericht lockert Le Pens Ämterverbot – Kandidatur für 2027 wieder möglich
Das Gericht bestätigte die Verurteilung der Rechtspopulistin wegen Veruntreuung, verkürzte aber ihre Unwählbarkeit – und verhängte zugleich ein Jahr Hausarrest, gegen das Le Pen vorgehen will.

Marine Le Pen darf 2027 doch für das französische Präsidentenamt kandidieren. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Dienstag die Verurteilung der Vorsitzenden des Rassemblement National wegen Veruntreuung von Geldern des Europäischen Parlaments – setzte die damit verbundene Strafe jedoch neu an. Das Verbot, ein Wahlamt zu bekleiden, wurde so weit verkürzt, dass es dem Weg ins Rennen um die Nachfolge Emmanuel Macrons nicht länger im Weg steht.
Die Entscheidung öffnet eine der zentralen Fragen der französischen Politik erneut. Als ein Gericht Le Pen im März 2025 verurteilte und ein sofort wirksames fünfjähriges Verbot verhängte, schien dies das Ende der Ambitionen jener Kandidatin zu sein, die 2022 der Macht am nächsten gekommen war. Fünfzehn Monate später eröffnet ihr die Berufungsinstanz eine Rückkehr.
Der Kern des Urteils
Die Richter bestätigten den Sachverhalt: Le Pen und ihre Partei hatten Mittel, die für Assistenten im Europäischen Parlament bestimmt waren, zwischen 2004 und 2016 zur Bezahlung von Mitarbeitern des Rassemblement National in Frankreich verwendet. Eine Geldstrafe von rund 100.000 Euro blieb bestehen.
Das Ämterverbot jedoch wurde neu bemessen: 45 Monate, davon 30 zur Bewährung ausgesetzt. Der verbleibende Teil wurde auf das ursprüngliche Urteil vom März 2025 zurückdatiert – und ist damit faktisch bereits verbüßt. Nach dieser Rechnung ist Le Pen wieder wählbar.
Ein Freispruch von der Strafe war das Urteil gleichwohl nicht. Das Gericht verhängte zusätzlich eine dreijährige Haftstrafe, zwei Jahre auf Bewährung, sodass ein Jahr unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen bleibt – eine Auflage, von der Le Pen zuvor gesagt hatte, sie mache einen Wahlkampf unmöglich.
Kandidatur erklärt, Revision angekündigt
An ihren Absichten ließ sie keinen Zweifel. "Heute Abend bin ich Kandidatin bei der Präsidentschaftswahl", sagte Le Pen am Dienstagabend – und rückte damit von ihrer früheren Warnung ab, sie werde mit einer Fußfessel keinen Wahlkampf führen.
"Meine Entscheidung stand schnell fest, denn ich hatte angekündigt, dass ich mit einer Fußfessel keinen Wahlkampf führen würde."
Den Ausweg aus diesem Widerspruch bietet Frankreichs höchstes Gericht. Le Pen kündigte an, den Kassationshof (Cour de Cassation) anzurufen. Da diese Revision die Strafe bis zur Entscheidung aussetzt, müsste sie die Fußfessel im Wahlkampf zunächst nicht tragen. Das letzte Wort über Verurteilung wie Bewegungsfreiheit liegt nun bei einem Gericht, dessen Entscheidung Monate dauern kann.
Was 2027 auf dem Spiel steht
Die erste Runde der nächsten Präsidentschaftswahl findet am 18. April 2027 statt, die Stichwahl am 2. Mai. Macron kann in seiner zweiten Amtszeit nicht erneut antreten; das Feld ist ungewöhnlich offen. Le Pen, 57 Jahre alt und dreimalige Kandidatin, zählt weiter zu den bekanntesten Figuren der französischen Politik und führt frühe Umfragen an.
Ihre Partei hatte für den anderen Fall vorgesorgt. Jordan Bardella, der 30-jährige Vorsitzende des Rassemblement National, war als Ersatzkandidat aufgebaut worden und bestätigte, er würde an ihrer Stelle antreten – zugleich betonte er, er wolle, dass Le Pen selbst kandidieren könne. Das Urteil vom Dienstag legt diesen Nachfolgeplan vorerst wieder beiseite.
- Verurteilung bestätigt, Geldstrafe von rund 100.000 Euro bleibt bestehen.
- Ämterverbot auf 45 Monate verkürzt, 30 zur Bewährung, der Rest zurückdatiert.
- Ein Jahr Hausarrest mit Fußfessel, ausgesetzt bis zur Revision.
- Le Pen ruft den Kassationshof an; Bardella bleibt Ersatzkandidat.
Eine europäische Institution im Zentrum
So sehr der Fall ein französisches Drama ist – sein Gegenstand ist europäisches Geld. Die veruntreuten Mittel waren Assistenzgelder des Europäischen Parlaments, dessen Generalsekretariat seinen Sitz in Luxemburg hat. Der Fall reiht sich in eine lange Serie, in der Eigenmittel des Parlaments zum Stoff nationaler Skandale wurden, und er nährt eine breitere Debatte darüber, wie streng die Institution die Verwendung der an Abgeordnete und ihre Mitarbeiter gezahlten Gelder kontrolliert.
Die Reaktionen in Frankreich fielen umgehend und entlang bekannter Linien aus: Gegner warnten vor dem Eindruck, für eine aussichtsreiche Kandidatin sei eine Strafe abgemildert worden, während Le Pens Lager den langen Rechtsstreit als Versuch darstellte, sie vom Stimmzettel zu drängen. Außer Zweifel steht nur noch, dass sie dort stehen will.
Häufig gefragt
- Kann Marine Le Pen 2027 kandidieren?
- Ja. Das Berufungsgericht verkürzte ihr Ämterverbot so weit, dass es praktisch bereits abgelaufen ist. Damit ist sie für die Wahl 2027 wieder wählbar.
- Wurde ihre Verurteilung aufgehoben?
- Nein. Das Gericht bestätigte die Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Parlamentsgeldern und die Geldstrafe von rund 100.000 Euro; verändert wurden nur die Nebenstrafen.
- Was bedeutet der Hausarrest?
- Das Gericht verhängte ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Le Pen ruft den Kassationshof an, was die Strafe aussetzt, sodass sie die Fessel im Wahlkampf zunächst nicht tragen müsste.
Quellen
Mehr aus Politik

Kindergeld in Luxemburg: Beträge und Antrag auf das Familiengeld


Start-up in Luxemburg gründen und finanzieren: Der Gründerleitfaden 2026

Im Trend bei Étude
Wohneigentum erklärt Eine Immobilie in Luxemburg kaufen: Ablauf, Kosten und Notar
Versicherung Lombard International firmiert nach grenzüberschreitender Fusion in Utmost Luxembourg um
Luxemburger Steuern Steuerklassen in Luxemburg (1, 1a, 2) erklärt: wer in welche fällt
Die Kollision von KI und Energie Irland öffnet sein Netz wieder für Rechenzentren - doch nun müssen sie ihren Strom selbst mitbringen