Grenznahe Atomkraft

40 Jahre Cattenom: Luxemburg pocht auf Mitsprache, hat aber kein Vetorecht

Während Frankreichs Atomaufsicht die Tür für einen Weiterbetrieb des ersten Cattenom-Reaktors über die ursprüngliche Auslegungsdauer hinaus öffnet, verlangt das nur rund zehn Kilometer flussabwärts gelegene Luxemburg, an jedem Schritt des Verfahrens beteiligt zu werden.


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Die Kühltürme eines Kernkraftwerks stoßen in der Abenddämmerung neben einem Fluss Dampf aus.
Die Kühltürme eines Kernkraftwerks stoßen in der Abenddämmerung neben einem Fluss Dampf aus. — KI-generierte Illustration.KI-generierte Illustration · Étude

Es ist ein selten konkreter grenzüberschreitender Test für die Frage, wer über einen 40 Jahre alten Reaktor mitentscheiden darf. Mit dem Beginn der vierten regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung, der sogenannten visite décennale, könnte der erste Reaktor des französischen Kernkraftwerks Cattenom über seine ursprüngliche Auslegungsdauer von 40 Jahren hinaus betrieben werden. Das nur rund zehn Kilometer flussabwärts an der Mosel gelegene Luxemburg dringt einmal mehr darauf, an jeder Phase des Verfahrens beteiligt zu werden – bei einer Anlage, deren Stilllegung das Großherzogtum seit Langem fordert.

Die vier Druckwasserreaktoren mit je 1.300 Megawatt elektrischer Leistung, betrieben vom staatlichen Versorger Électricité de France (EDF), erreichen 2026 ihr 40. Betriebsjahr. Das entspricht der ursprünglichen Auslegungsdauer, die für bestimmte Reaktorkomponenten zugrunde gelegt worden war. Reaktor 1 war am 13. November 1986 ans Netz gegangen und am 1. April 1987 in den kommerziellen Betrieb übergegangen. Die Anlage liegt etwa zehn Kilometer von der deutschen wie der luxemburgischen Grenze entfernt.

Die Grundsatzentscheidung der ASNR

Am 1. Juli 2025 fällte Frankreichs Atomaufsichtsbehörde – die 2025 aus der Fusion von ASN und IRSN hervorgegangene Autorité de sûreté nucléaire et de radioprotection (ASNR) – die Grundsatzentscheidung Nr. 2025-DC-016. Darin kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die zwanzig französischen 1.300-MWe-Reaktoren, einschließlich aller vier in Cattenom, in den zehn Jahren nach ihrer vierten regelmäßigen Überprüfung weiterbetrieben werden dürfen – vorbehaltlich technischer Nachrüstungen, die EDF bis 2040 vorzunehmen hat.

Alle von EDF vorgesehenen Vorkehrungen und jene, die sie vorschreibt, eröffnen die Aussicht auf einen Weiterbetrieb dieser Reaktoren für die zehn Jahre nach ihrer vierten regelmäßigen Überprüfung.

So fasst die ASNR ihr Votum zusammen. Die Grundsatzentscheidung allein genügt jedoch nicht. Jeder Reaktor muss eine eigene, reaktorbezogene Überprüfung durchlaufen, und der Prüfbericht jedes einzelnen Blocks unterliegt einer öffentlichen Untersuchung (enquête publique), bevor der Weiterbetrieb genehmigt wird. Für Reaktor 1 von Cattenom ist diese vierte Überprüfung für 2026/2027 angesetzt; der Prüfkalender der ASNR führt die Überprüfung RP4 für Oktober 2027, die Vorbereitung des Stillstands begann Anfang 2026. Damit gehört Cattenom 1 zu den ersten 1.300-MWe-Blöcken, die das Verfahren durchlaufen.

Vorausgegangen war eine nationale öffentliche Konsultation zu den Bestimmungen für den Betrieb der 1.300-MWe-Reaktoren über 40 Jahre hinaus, die vom 18. Januar bis zum 30. September 2024 lief. Eine weitere Konsultation zum Entwurf der ASNR-Entscheidung folgte zwischen dem 16. Mai und dem 15. Juni 2025. EDF rechnet für das Programm zur Laufzeitverlängerung der gesamten 1.300-MWe-Flotte mit Kosten von rund sechs Milliarden Euro; die Anpassungen werden Block für Block vorgenommen, die vierten Überprüfungen ziehen sich bis 2040.

Luxemburgs hartnäckige Forderung nach Mitsprache

Luxemburg verlangt seit Jahren, in das Verfahren einbezogen zu werden. Bei der Sitzung der französisch-luxemburgischen Gemischten Kommission für nukleare Sicherheit am 2. Februar 2021 betonte die luxemburgische Delegation ihren Willen, an allen Phasen der nächsten Cattenom-Überprüfung beteiligt und konsultiert zu werden, und äußerte Bedenken gegen einen Betrieb über 40 Jahre hinaus.

Luxemburg betonte seinen Willen, an allen Phasen der nächsten Cattenom-Überprüfung beteiligt und konsultiert zu werden.

Im April 2021 verpflichteten sich Luxemburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland gemeinsam, gegen die geplante Verlängerung der Betriebsdauer von Cattenom über 40 Jahre hinaus vorzugehen und sich für vollständige Transparenz und Beteiligung einzusetzen. In einem Kommuniqué vom 11. September 2024 bezog die luxemburgische Regierung eine kritische Position zur Verlängerung der Laufzeit bestimmter 1.300-MW-Reaktoren, namentlich Cattenom, und bekräftigte, dass risikobehaftete Kernkraftwerke wie Cattenom geschlossen werden sollten.

Aus dem luxemburgischen Umweltministerium heißt es grundsätzlich:

Diese in den 1980er Jahren geplanten Kernkraftwerke waren nicht für einen Betrieb von mehr als 40 Jahren ausgelegt.

Symbolisches Datum für die Großregion

Das 40. Jubiläum von Cattenom 1 im Jahr 2026 markiert genau jene Auslegungsschwelle, für die die Anlage einst gebaut wurde – ein symbolischer wie rechtlicher Brennpunkt für die gesamte Großregion aus Luxemburg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Auch zivilgesellschaftlicher Widerstand formiert sich: Greenpeace Luxemburg führt unter dem Motto „40 Jahre sind genug“ eine Petition gegen die Laufzeitverlängerung von Reaktor 1.

Roger Spautz, Nuklearkampaigner und Gründungsmitglied von Greenpeace Luxemburg, formuliert die Position scharf:

Angesichts der Mängel, der Unsicherheiten und der Risiken muss die Verlängerung der Lebensdauer von Cattenom 1 verhindert werden. Eine Betriebsgenehmigung über das Ende der 40-jährigen Lebensdauer hinaus stellt ein Risiko für die Sicherheit aller dar.

Der Fall verdichtet eine umfassendere europäische Spannung: Frankreichs nukleare Wiederbelebung und die Laufzeitverlängerung seiner Reaktorflotte stehen den atomkritischen Nachbarn gegenüber, die sich auf die Espoo-Konvention und grenzüberschreitende Rechte zur Umweltverträglichkeitsprüfung berufen. Das Kernproblem für Luxemburg bleibt dabei strukturell: Als souveräner Staat unmittelbar flussabwärts kann es Konsultation und Transparenz einfordern – über den Weiterbetrieb einer Anlage, die ein anderes Land für ein weiteres Jahrzehnt am Netz halten will, besitzt es jedoch kein Vetorecht.

Darf Cattenom über 40 Jahre hinaus betrieben werden?
Frankreichs Atomaufsicht ASNR billigte am 1. Juli 2025 mit der Grundsatzentscheidung Nr. 2025-DC-016 grundsätzlich den Weiterbetrieb der zwanzig französischen 1.300-MWe-Reaktoren, einschließlich aller vier in Cattenom, für zehn Jahre nach ihrer vierten Überprüfung – vorbehaltlich von Nachrüstungen, die EDF bis 2040 vornehmen muss. Jeder Reaktor muss zusätzlich eine eigene Überprüfung und eine öffentliche Untersuchung durchlaufen.
Welche Rolle spielt Luxemburg im Verfahren?
Luxemburg liegt rund zehn Kilometer flussabwärts an der Mosel und fordert seit der französisch-luxemburgischen Gemischten Kommission von 2021, an jeder Phase der Cattenom-Überprüfung beteiligt und konsultiert zu werden. Es verlangt die Schließung der Anlage und volle Transparenz, besitzt aber kein Vetorecht über den Weiterbetrieb.
Wann wird Reaktor 1 von Cattenom überprüft?
Die vierte regelmäßige Überprüfung (visite décennale) von Reaktor 1 ist für 2026/2027 angesetzt. Der Prüfkalender der ASNR führt die Überprüfung RP4 für Oktober 2027; die Vorbereitung des Stillstands begann Anfang 2026. Damit gehört Cattenom 1 zu den ersten 1.300-MWe-Blöcken im Verfahren.

Mehr dazu: Asnr, Cattenom, Nuclear Energy, Cross Border, France, Luxembourg, Energy Policy, Edf

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