Umzug nach Luxemburg

So tauschen Sie einen ausländischen Führerschein in Luxemburg um

EU-/EWR-Führerscheine bleiben gültig und die Registrierung ist kostenlos; Fahrer aus Drittstaaten müssen innerhalb eines Jahres umschreiben. Hier erfahren Sie genau, wie es funktioniert, was es kostet und wann eine Prüfung erforderlich ist.


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Eine leere Plastikkarte, ein Autoschlüssel und eine Brille auf einem Armaturenbrett im Morgenlicht.
Eine leere Plastikkarte, ein Autoschlüssel und eine Brille auf einem Armaturenbrett im Morgenlicht. — KI-generierte Illustration.KI-generierte Illustration · Étude

Wenn Sie sich mit einem anderswo ausgestellten Führerschein in Luxemburg niederlassen, hängen die für Sie geltenden Regeln vor allem von einem ab: ob Ihr Führerschein aus einem EU-/EWR-Land oder aus einem Drittstaat außerhalb dieser Zone stammt. Beide Wege werden von der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) abgewickelt, in der Regel über MyGuichet.lu. Hier erfahren Sie, was jede Gruppe tun muss.

Wenn Sie einen EU- oder EWR-Führerschein besitzen

Führerscheine, die von einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, werden in Luxemburg nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung anerkannt. Sie dürfen mit Ihrem bestehenden Führerschein weiterfahren und müssen in den meisten Fällen überhaupt nichts unternehmen.

Sie haben jedoch zwei optionale Schritte:

  • Die Registrierung (enregistrement) ist kostenlos. Dabei wird Ihr Führerschein bei der SNCA erfasst, sodass bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung schnell ein Ersatz ausgestellt werden kann, ohne dass Sie sich an das ausstellende Land wenden müssen.
  • Der Umtausch (échange) ersetzt Ihren ausländischen Führerschein für eine Gebühr von 30 EUR durch einen luxemburgischen. Dies ist dieselbe Pauschalgebühr, die auch für Umschreibungen erhoben wird.

Ein Umtausch kann frühestens 185 Tage nach Ihrem Umzug nach Luxemburg beantragt werden – der Schwellenwert, mit dem bestätigt wird, dass Luxemburg Ihr gewöhnlicher Wohnort ist. Der Umtausch ist in der Regel optional, wird jedoch in bestimmten Situationen verpflichtend, etwa wenn Ihre Fahrerlaubnis durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung eingeschränkt oder erweitert wird oder wenn ein Führerschein nach einem Fahrverbot wiederhergestellt werden muss.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem Drittstaat (Nicht-EU/EWR) besitzen

Wurde Ihr Führerschein von einem Land außerhalb des EWR ausgestellt, ist die Anerkennung nur vorübergehend. Sie müssen ihn innerhalb eines Jahres nach Begründung Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes im Land in einen luxemburgischen Führerschein umschreiben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein ausländischer Drittstaaten-Führerschein in Luxemburg nicht mehr gültig.

Die Umschreibungsgebühr beträgt ebenfalls 30 EUR und wird als Steuermarke (fiskalische Marke) entrichtet.

Wann ist eine Fahrprüfung erforderlich?

Ob Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen müssen, hängt von Ihrer Führerscheinklasse und vom Land ab, das Ihren Führerschein ausgestellt hat:

  • Wenn Sie innerhalb der Einjahresfrist umschreiben und die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE oder F besitzen (Motorräder, Pkw, leichte Anhänger und Traktoren), sind Sie in der Regel von jeder Prüfung befreit.
  • Um Lkw (Klasse C) oder Busse (Klasse D) zu fahren, müssen Sie unabhängig von Ihrem Herkunftsland sowohl die theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung bestehen.
  • Ist Ihr ausländischer Führerschein bereits abgelaufen, müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Auch die Gegenseitigkeit ist entscheidend. Eine Umschreibung ist nur möglich, wenn das ausstellende Land das Genfer Abkommen von 1949 oder das Wiener Übereinkommen von 1968 über den Straßenverkehr unterzeichnet hat. Führerscheine aus Ländern außerhalb dieser Übereinkommen werden abgelehnt, und der Inhaber muss stattdessen die vollständige luxemburgische Fahrprüfung ablegen. Da die Gegenseitigkeitslisten aktualisiert werden, bestätigen Sie Ihr konkretes Land vor der Antragstellung bei der SNCA.

Unterlagen, die Sie in der Regel benötigen

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich zwischen Registrierung, Umtausch und Umschreibung, aber für Anträge werden in der Regel verlangt:

  1. Ein ausgefülltes SNCA-Antragsformular;
  2. Eine Fotokopie (Vorder- und Rückseite) Ihres ausländischen Führerscheins;
  3. Eine Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass);
  4. Ein aktuelles Passfoto im Format 45 x 35 mm (für Umtausch und Umschreibung);
  5. Ein ärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate ist, sofern für die Klasse erforderlich;
  6. Ein luxemburgischer Strafregisterauszug (bulletin n°4), der nicht älter als drei Monate ist; und bei Umschreibungen aus Drittstaaten ein Strafregisterauszug aus Ihrem Herkunftsland, der die letzten fünf Jahre abdeckt;
  7. Die Steuermarke über 30 EUR für einen Umtausch oder eine Umschreibung.

So beantragen Sie

  1. Klären Sie, welches Verfahren für Sie gilt (Registrierung, Umtausch oder Umschreibung).
  2. Stellen Sie die oben aufgeführten Unterlagen zusammen und besorgen Sie sich das erforderliche ärztliche Attest und die Strafregisterauszüge.
  3. Reichen Sie Ihre Akte beim Führerscheinamt der SNCA ein, per Post oder über MyGuichet.lu, gegebenenfalls mit der Gebühr von 30 EUR.
  4. Geben Sie Ihren ausländischen Führerschein ab, wenn Sie den luxemburgischen abholen (das Original wird in der Regel an die ausstellende Behörde zurückgesandt).

Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen: Inhaber aus Drittstaaten, die die Einjahresfrist versäumen, verlieren die Prüfungsbefreiung und müssen unter Umständen die vollständige Prüfung ablegen. Im Zweifelsfall kann die SNCA Ihre Klasse, Ihren Gegenseitigkeitsstatus und die genauen Unterlagen für Ihre Akte bestätigen.

Zuletzt geprüft: Juni 2026. Gebühren, Fristen und Gegenseitigkeitslisten ändern sich – prüfen Sie die oben verlinkten offiziellen Quellen.

Muss ich meinen EU-Führerschein umtauschen, wenn ich nach Luxemburg ziehe?
Nein. Führerscheine, die von einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, werden nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung anerkannt, sodass Sie mit Ihrem bestehenden Führerschein weiterfahren dürfen. Sie können ihn optional registrieren (kostenlos) oder gegen einen luxemburgischen Führerschein umtauschen (30 EUR). Der Umtausch wird nur in bestimmten Fällen verpflichtend, etwa bei gerichtlichen oder behördlichen Einschränkungen Ihrer Fahrerlaubnis.
Wie viel kostet der Umtausch oder die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins?
Die Registrierung eines EU-/EWR-Führerscheins ist kostenlos. Der Umtausch eines EU-/EWR-Führerscheins und die Umschreibung eines Nicht-EU-/EWR-Führerscheins kosten jeweils 30 EUR, die als Steuermarke (fiskalische Marke) entrichtet werden.
Wie lange habe ich Zeit, um einen Nicht-EU-Führerschein umzuschreiben?
Sie haben höchstens ein Jahr ab dem Tag, an dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg begründen, um einen Drittstaaten-Führerschein umzuschreiben. Danach ist der ausländische Führerschein in Luxemburg nicht mehr gültig, und Sie können die Befreiung von der Fahrprüfung verlieren.
Muss ich eine Fahrprüfung ablegen, um meinen ausländischen Führerschein umzuschreiben?
Wenn Sie innerhalb der Einjahresfrist umschreiben und die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE oder F besitzen, sind Sie in der Regel von einer Prüfung befreit. Eine theoretische und praktische Prüfung müssen Sie für Lkw (C) oder Busse (D) bestehen, wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist oder wenn Ihr Land kein Gegenseitigkeitsabkommen mit Luxemburg hat.
Was besagt die 185-Tage-Regel?
Ein EU-/EWR-Führerschein kann frühestens 185 Tage nach Ihrem Umzug nach Luxemburg umgetauscht werden. Dieser Zeitraum bestätigt, dass Luxemburg Ihr gewöhnlicher Wohnort geworden ist, bevor ein luxemburgischer Führerschein ausgestellt wird.
Führerscheine welcher Länder können in Luxemburg umgeschrieben werden?
Eine Umschreibung ist möglich für Führerscheine, die von EU-/EWR-Staaten und von Drittstaaten ausgestellt wurden, die das Genfer Abkommen von 1949 oder das Wiener Übereinkommen von 1968 über den Straßenverkehr unterzeichnet haben. Führerscheine aus Ländern außerhalb dieser Übereinkommen werden abgelehnt, und der Inhaber muss die vollständige luxemburgische Prüfung ablegen. Die Gegenseitigkeitslisten ändern sich, bestätigen Sie dies daher bei der SNCA.
Wo beantrage ich den Umtausch oder die Umschreibung meines Führerscheins?
Anträge gehen an das Führerscheinamt der SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile), per Post oder über MyGuichet.lu. Sie reichen das SNCA-Formular, Kopien Ihres Führerscheins und Ausweises, ein Foto, die erforderlichen ärztlichen Atteste und Strafregisterunterlagen sowie gegebenenfalls die Gebühr von 30 EUR ein.

Mehr dazu: Mobility, Luxembourg, Third Country, Eu Eea, Expats, Snca, Guichet, Driving Licence

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