Leben in Luxemburg

Wie Sie sich bei Ihrer Gemeinde anmelden, wenn Sie nach Luxemburg ziehen (déclaration d'arrivée)

Jeder Neuzugezogene muss seine Ankunft beim bureau de la population der Gemeinde anmelden. Hier finden Sie die Frist, die nötigen Unterlagen und das, was die Anmeldung freischaltet.


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Die ruhige Steinfassade eines Luxemburger Gemeindehauses mit einer Dokumentenmappe am Schalter.
Die ruhige Steinfassade eines Luxemburger Gemeindehauses mit einer Dokumentenmappe am Schalter. — KI-generierte Illustration.KI-generierte Illustration · Étude

Das Ankommen in Luxemburg beginnt mit einem einzigen, verpflichtenden Schritt: der Anmeldung Ihrer Ankunft beim bureau de la population (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde, in der Sie wohnen werden. Diese déclaration d'arrivée trägt Sie ins nationale Register ein, weist Ihnen Ihre nationale Kennnummer (matricule) zu und ist das Tor zu nahezu jedem weiteren behördlichen Schritt – Sozialversicherung, Steuerkarte, Eröffnung eines Bankkontos, Umschreibung eines Führerscheins und vieles mehr. So funktioniert es, das brauchen Sie, und so handeln Sie rechtzeitig.

Was ist die déclaration d'arrivée?

Wer seinen Hauptwohnsitz in Luxemburg begründet, muss dies seiner Gemeinde melden. Luxemburg hat dafür keine einzige nationale Anlaufstelle – jede der 100 Gemeinden betreibt ihr eigenes Einwohnermeldeamt, sodass Sie sich dort anmelden, wo Sie tatsächlich wohnen. In der Stadt Luxemburg wird dies vom Bierger-Center (Ville de Luxembourg) abgewickelt. Die Anmeldung ist kostenlos.

Wie lautet die Frist?

Die Frist hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und ist knapp – planen Sie die Anmeldung also für Ihre erste Woche ein:

  • EU-, EWR- und Schweizer Bürger: innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft im Land.
  • Drittstaatsangehörige (Nicht-EU): innerhalb von 3 Werktagen nach der Ankunft.

Online finden Sie möglicherweise unterschiedliche Angaben. Die Ville de Luxembourg nennt acht Tage für den allgemeinen Fall und drei Werktage für Drittstaatsangehörige; das nationale Portal Guichet.lu orientiert die EU-Frist am Umzug selbst. Da die Verfahren von Gemeinde zu Gemeinde leicht variieren können, erkundigen Sie sich vor Ihrer Ankunft bei Ihrem eigenen Einwohnermeldeamt nach der genauen Frist.

Mitzubringende Unterlagen

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Situation, doch von Neuzugezogenen wird in der Regel Folgendes verlangt:

  1. Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Visum oder Einreisegenehmigung).
  2. Adressnachweis für Ihr neues Zuhause. Die Ville de Luxembourg akzeptiert einen Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder eine aktuelle Nebenkostenrechnung (Strom, Wasser oder eine Festnetz-Telefonrechnung, ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate). Können Sie diese nicht vorlegen, wird eine unterzeichnete Unterkunftsbescheinigung des Eigentümers oder Hauptmieters akzeptiert.
  3. Familienstandsdokumente, wenn Sie sich mit Ehepartner, Partner oder Kindern anmelden und noch nie zuvor registriert waren – ein livret de famille (Familienstammbuch) oder andernfalls eine Heirats- oder Partnerschaftsurkunde sowie die Geburtsurkunden der Kinder.

Ausländische Personenstandsurkunden benötigen unter Umständen eine amtliche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, wenn sie nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sind, und einige erfordern möglicherweise eine Legalisierung oder eine Apostille. Drittstaatsangehörige sollten zudem ihre befristete Aufenthaltsgenehmigung, ihr Einreisevisum oder ihren Aufenthaltstitel mitbringen.

EU-Bürger im Vergleich zu Nicht-EU-Bürgern

Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger ist die Ankunftsmeldung der erste Schritt. Wenn Sie länger als drei Monate bleiben möchten, müssen Sie anschließend innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft bei Ihrer Gemeinde eine Anmeldebescheinigung (attestation d'enregistrement) beantragen, mit der Sie nachweisen, dass Sie die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen (Beschäftigung, Studium oder ausreichende Mittel und Krankenversicherungsschutz).

Für Drittstaatsangehörige wird die Gemeindemeldung mit dem Verfahren für den Aufenthaltstitel kombiniert, das von der Einwanderungsbehörde des Außenministeriums durchgeführt wird: in der Regel eine vor der Ankunft erlangte befristete Aufenthaltsgenehmigung, die Gemeindemeldung, eine medizinische Untersuchung und schließlich die Abholung des Aufenthaltstitels (titre de séjour).

Was die Anmeldung freischaltet

Die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde macht Sie zu einem anerkannten Einwohner. Sie weist Ihnen automatisch Ihre nationale Kennnummer (matricule) zu – eine einmalige 13-stellige Nummer, deren erste acht Ziffern Ihr Geburtsdatum verschlüsseln. Wie das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) erläutert, dient diese Nummer zugleich als Ihre Sozialversicherungs- und Steueridentifikationsnummer. Mit ihr (und den damit verbundenen Schritten) können Sie der Sozialversicherung beitreten, eine Steuerkarte erhalten, ein Bankkonto eröffnen und einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Adressänderung oder Wegzug

Wenn Sie innerhalb derselben Gemeinde umziehen, melden Sie die neue Adresse bei Ihrem Einwohnermeldeamt an (in der Stadt Luxemburg innerhalb von acht Tagen nach dem Einzug) mit denselben Adressnachweisen. Wenn Sie in eine andere luxemburgische Gemeinde umziehen, melden Sie sich nur bei der neuen Gemeinde an – sie übernimmt die Übertragung, sodass keine gesonderte Abmeldung erforderlich ist.

Wenn Sie Luxemburg endgültig verlassen, melden Sie Ihren Wegzug spätestens am Tag vor Ihrer Abreise bei Ihrer aktuellen Gemeinde an und geben Sie Ihre Aufenthaltsdokumente zurück (Anmeldebescheinigung für EU-Bürger oder Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige).

Zuletzt überprüft: Juni 2026. Verfahren und Dokumentenanforderungen können je nach Gemeinde variieren – prüfen Sie die oben verlinkten offiziellen Quellen.

Wie viel Zeit habe ich, um mich nach dem Umzug nach Luxemburg bei meiner Gemeinde anzumelden?
EU-, EWR- und Schweizer Bürger müssen ihre Ankunft innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft im Land anmelden. Drittstaatsangehörige (Nicht-EU) müssen dies innerhalb von 3 Werktagen tun. Die Fristen können je nach Gemeinde leicht variieren, erkundigen Sie sich daher bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt.
Welche Unterlagen brauche ich für die déclaration d'arrivée?
Einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass, einen Adressnachweis (Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder aktuelle Nebenkostenrechnung oder eine unterzeichnete Unterkunftsbescheinigung des Eigentümers) sowie, bei der erstmaligen Anmeldung einer Familie, ein Familienstammbuch oder Heirats- und Geburtsurkunden. Ausländische Dokumente, die nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung.
Was ist die matricule und wie erhalte ich sie?
Die matricule ist die nationale Kennnummer Luxemburgs – eine einmalige 13-stellige Nummer, die zugleich als Sozialversicherungs- und Steueridentifikationsnummer dient. Einwohnern wird sie automatisch zugewiesen, wenn sie sich bei ihrer Gemeinde anmelden.
Ist die Anmeldung für Nicht-EU-Bürger anders?
Ja. Drittstaatsangehörige haben eine kürzere Frist von 3 Werktagen und müssen die Gemeindemeldung mit dem Verfahren für den Aufenthaltstitel kombinieren: eine vor der Ankunft erlangte befristete Aufenthaltsgenehmigung, die Gemeindemeldung, eine medizinische Untersuchung und die Abholung des Aufenthaltstitels.
Benötigen EU-Bürger über die Ankunftsmeldung hinaus noch etwas?
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen EU-, EWR- und Schweizer Bürger innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft bei der Gemeinde eine Anmeldebescheinigung (attestation d'enregistrement) beantragen und nachweisen, dass sie die Aufenthaltsvoraussetzungen wie Arbeit, Studium oder ausreichende Mittel erfüllen.
Was muss ich tun, wenn ich umziehe oder Luxemburg verlasse?
Ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde bedeutet, dass Sie die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde bedeutet, dass Sie sich nur bei der neuen anmelden. Wenn Sie Luxemburg endgültig verlassen, melden Sie Ihren Wegzug spätestens am Tag vor Ihrer Abreise bei Ihrer Gemeinde an und geben Sie Ihre Aufenthaltsdokumente zurück.
Warum ist die Anmeldung bei der Gemeinde so wichtig?
Sie macht Sie zu einem offiziell anerkannten Einwohner und löst Ihre matricule aus, die Voraussetzung für die Sozialversicherung, eine Steuerkarte, die Eröffnung eines Bankkontos, die Umschreibung eines Führerscheins und die meisten anderen behördlichen Schritte ist.

Mehr dazu: Matricule, Declaration Darrivee, Residence Permit, Commune Registration, Moving To Luxembourg, New Residents, Bureau De La Population

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