
Finanzen
Wohnungsfinanzierung
So erhalten Sie die super-reduzierte Mehrwertsteuer von 3 % für den Bau oder die Renovierung Ihres Eigenheims in Luxemburg
Luxemburgs Regelung „TVA logement" senkt die Mehrwertsteuer auf 3 % (statt 17 %) für Bau oder Renovierung einer als Hauptwohnung genutzten Wohnung. Der Vorteil ist auf 50.000 € MwSt. pro Wohnung begrenzt. Geltend gemacht wird er durch direkte Anwendung (der Handwerker stellt nach AED-Genehmigung zu 3 % in Rechnung) oder durch nachträgliche Erstattung der Differenz über die AED. Die Wohnung muss mindestens zwei Jahre Hauptwohnsitz sein. Getrennt vom Kaufkredit Bëllegen Akt.