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Brüssel schließt Aufschub aus: EU-Lohntransparenz trifft Luxemburg diese Woche
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Am 22. Mai 2026 bestätigte die EU-Kommission, dass sie keinen Aufschub und keine Aufnahme in ein Vereinfachungs-Omnibus plant. Luxemburg hat noch keinen Gesetzentwurf eingereicht und wird die Frist voraussichtlich verfehlen. Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen offenlegen und ab 100 Beschäftigten Lohnlücken melden.