
Luxemburg
Ihre Rechte am Arbeitsplatz
Bezahlter Urlaub und Arbeitszeit in Luxemburg: Was das Gesetz garantiert
Jeder Vollzeitbeschäftigte in Luxemburg hat Anspruch auf mindestens 26 Werktage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, zusätzlich zu 11 gesetzlichen Feiertagen. Die normale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, mit festen Obergrenzen von 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Überstunden werden mit 1,5 Stunden Freizeitausgleich pro Stunde abgegolten oder mit 140 % vergütet. Nicht genutzter Urlaub ist bis zum 31. März des Folgejahres übertragbar.