
Politik
Verbraucherschutz
Luxemburg plant ein zusätzliches Garantiejahr für reparierte Waren
Luxemburg will die EU-Vorgaben zum Recht auf Reparatur in das Verbrauchergesetzbuch übernehmen. Kernpunkt ist eine einmalige Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um 12 Monate, wenn Verbraucher eine Reparatur wählen.