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Immobilienverkauf in Luxemburg: Die Fünfjahresgrenze entscheidet über die Steuerlast
Luxemburg besteuert Gewinne aus privaten Immobilien nach der Haltedauer. Die Hauptwohnung bleibt steuerfrei; wer binnen fünf Jahren verkauft, versteuert den Gewinn wie Arbeitseinkommen, danach nur zum halben Satz.