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Grenzgänger
Grenzgänger-Steuern in Luxemburg: die 90-Prozent-Regel und die Grenzen für Homeoffice-Tage
Fast die Hälfte der Beschäftigten Luxemburgs pendelt aus Frankreich, Belgien oder Deutschland. Diese Grenzgänger werden an der Quelle in Steuerklasse 1 besteuert, können aber die Gleichstellung beantragen, um Klasse 2 und Abzüge zu erhalten — wenn 90 % des Haushaltseinkommens in Luxemburg besteuert werden (50 % bei Belgiern). Eine getrennte 34-Tage-Grenze regelt steuerfreie Homeoffice-Tage; die Sozialversicherung folgt einer eigenen Regel und erlaubt bis zu 49 % Telearbeit.