
Finanzen
Lohn und Zusatzleistungen
Das 13. Monatsgehalt in Luxemburg: ist es Pflicht?
Viele Beschäftigte in Luxemburg erwarten ein 13. Monatsgehalt, doch ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Geschuldet ist es nur, wenn der Vertrag, ein Kollektivvertrag (CCT) oder ein bindender Betriebsbrauch es vorsieht. Üblich ist es im Bankwesen und im Versicherungssektor. Dieser Beitrag erklärt, wann es geschuldet ist, wie es sich von Gratifikation und freiwilligem Bonus unterscheidet, wie es besteuert wird und was bei unterjährigem Austritt gilt.